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Bundesrat stoppt geplante 1000-Euro-Entlastungsprämie
Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante steuer- und abgabenfreie 1000-Euro-Entlastungsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst gestoppt. Das zustimmungspflichtige Gesetz erhielt am Freitag nicht die notwendige Mehrheit. Mehrere Länder kritisierten in der Debatte damit verbundene zusätzliche Belastungen für Länder und Gemeinden.
Um das parlamentarische Verfahren zu beschleunigen, war die Gesetzesänderung für die Einmalprämie an einen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsrechts angehängt worden. Formal zurückgewiesen wurde also dieses Gesetz, dass die Regelungen für die Prämie enthält. Bundesregierung oder der Bundestag, der dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte, könnten nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Bundesrat gab es dafür keinen Antrag.
Durch die Gesetzesänderung sollten Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1000 Euro zu zahlen. Die Koalition hatte sich auf dieses Modell verständigt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten, ohne Zahlungen aus Haushaltsmitteln tätigen zu müssen.
Zahlen sollen die Prämie die Arbeitgeber, die diese denn auch vielfach kritisch sehen. Viele weisen darauf hin, sie seien dazu in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage. Doch auch für die Länder und Kommunen wäre diese mit Einnahmeausfällen verbunden, was der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) in der Debatte kritisierten. Eine Gegenfinanzierung hatte die Bundesregierung lediglich für den Bund in Form einer höheren Tabaksteuer vorgesehen.
Neben den Arbeitgebern stößt die Prämie auch auf Seiten der Gewerkschaften auf große Vorbehalte. Letztere argumentieren, dass es sich lediglich um eine Einmalzahlung handelt, die nicht zu einer dauerhaften Gehaltssteigerung für die Beschäftigten führt, sondern möglicherweise in Konkurrenz zu einer linearen Anhebung der Bezüge steht.
P.Staeheli--VB