-
Trump-Versprechen: 5000 Dollar für jeden US-Bürger bei Republikaner-Wahlsieg
-
Tödlicher Messerangriff in Freiburg: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
-
Fehl-Investitionen von Krankenkassen könnten Milliardenverlust zur Folge haben
-
Studie: Mehrheit wünscht sich "ernsthaften Dialog" zwischen Politik und Bürgern
-
Bahn-Chefin: Weniger Korridorsanierungen - und doch kaum Aussichten auf bald pünktlichere Züge
-
Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach zu Ermittlungen: Habe niemals Geld angenommen
-
Zinsen für US-Staatsanleihen steigen - und setzen die Trump-Regierung unter Druck
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD in Umfrage knapp hinter AfD
-
Bundesweiter Warntag: Behörden zieht erste positive Bilanz
-
Arbeitsunfall in Bayern: 50-Jähriger von tonnenschwerem Betonteil erschlagen
-
BVB setzt bei Karetsas auf weitere Untersuchungen
-
EuGH-Urteil zu Vodafone-Streit stärkt Position von Kunden
-
Frühere dänische Königin nach Schwächeanfall aus Krankenhaus entlassen
-
Anschlagspläne auf Synagoge: Jugendlicher IS-Sympathisant in Augsburg vor Gericht
-
Debatte über Umgang mit AfD nach Sieg in Sachsen-Anhalt hält an
-
Moskau: Mitarbeiter der britischen Botschaft plante im Auftrag Kiews Anschlag auf Diplomaten
-
Bär wirbt für "Wertepartnerschaften" bei Raumfahrt
-
Bayern gegen Dortmund am Samstagabend
-
Radsport: Florian Lipowitz im WM-Aufgebot für Montreal
-
Südkoreanischer Geheimdienst: Kim Jong Uns Tochter hat Bruder oder Schwester
-
Bundesfinanzhof: Metallverkauf nach Einäscherung ist für Krematorien steuerrelevant
-
Schrillende Handys und heulende Sirenen: Alarmsysteme an sogenanntem Warntag getestet
-
Unicef: Jedes zehnte Schulkind 2025 von klimabedingtem Schulausfall betroffen
-
Innere Sicherheit und Migration: Dobrindt verteidigt Kurs gegen Kritik der Opposition
-
Präsident der Emirate beginnt Staatsbesuch in Deutschland bei Steinmeier
-
Bahn-Chefin Palla kündigt weniger Korridorsanierungen pro Jahr an
-
Eiskunstlauf: Walijewa verliert neutralen Status
-
Betriebskrankenkassen fordern bessere Strukturen zur Vorbeugung von Suiziden
-
Streit um "Schattendatenbank" der Schufa geht wohl vor Gericht
-
Laschet-Lacher: Neue Studie sieht keinen Einfluss auf Bundestagswahl 2021
-
DFB-Pokal: Bayern und Dortmund im Free-TV
-
Trump verspricht US-Bürgern je 5000 Dollar bei Sieg der Republikaner bei US-Kongresswahl
-
MLS: Müller liefert Assist und muss raus
-
Raserunfall mit drei Toten in Hessen: Sieben Jahre Haft für 32-Jährigen
-
Giffey: Berliner SPD steht trotz Ermittlungen hinter Spitzenkandidat Krach
-
Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern
-
RKI: Zahl der Hitzetoten beträgt weiter 16.300
-
Hohe Ölpreise treiben Inflation in die Höhe - Anstieg im August bei 2,9 Prozent
-
Juso-Chef Türmer: Die Regierungskoalition braucht einen Neustart
-
Zahl der Beziehenden von Asylbewerberleistungen 2025 um 15 Prozent gesunken
-
New York startet mit Ralph-Lauren-Schau in die Fashion Week - erstmals ohne Pelze
-
Weinbaubetriebe in Rheinland-Pfalz können Prämie für dauerhafte Rodung bekommen
-
"Tut so, als stünde ich auf dem Stimmzettel": Trump wirbt bei Republikaner-Parteitag um Wähler
-
NFL: Seahawks siegen zum Auftakt - aber bangen um Darnold
-
Demirovic überwältigt: "Unfassbar, unbeschreiblich"
-
Leipzig setzt am Comer See auf schnelle Wiedergutmachung
-
Neuer warnt vor Bodö: "Die haben keine Angst vor großen Namen"
-
Heißester August weltweit seit Beginn der Wetteraufzeichnungen
-
Glatt in drei Sätzen: Zverev stürmt ins Halbfinale
-
"Tut so, als stünde ich auf dem Stimmzettel": Trump wirbt bei Parteitag um Wähler
Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht
Der Rundfunkbeitrag verstößt mit seinem Programmangebot nicht gegen Verfassungsrecht. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Angaben vom Dienstag in mehreren Berufungsverfahren. Die Kläger sind daher weiterhin zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.
Insgesamt ging es um sieben Berufungsverfahren, in denen die vorangegangene Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Die Kläger wenden sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie sind im Wesentlichen der Auffassung, der Rundfunkbeitrag verfehle seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag. Sein Programmangebot verstoße gegen die Grundsätze der Ausgewogenheit, Vielfältigkeit, Diskriminierungsfreiheit und auch der Sparsamkeit.
Der Verwaltungsgerichtshof erkennt demnach keine augenfälligen oder regelmäßigen Defizite bei der Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Fernsehen, Hörfunk und Mediathek deckten alle Bereiche wie zum Beispiel Information, Kultur und Sport in ihrer vollen Breite ab.
Auch die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur politischen Meinungsbildung rechtfertigten keine andere Einschätzung, befand das in Mannheim ansässige Gericht. Die Kläger kritisieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einseitig linke Parteien und "progressive" Positionen bevorzuge.
Ebenfalls ohne Erfolg blieb die Rüge der Kläger, der Rundfunk verletze systematisch die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Da die gegenwärtige Rundfunkfinanzierung maßgeblich auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhe, sei diese Frage einer Beurteilung der Verwaltungsgerichte entzogen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim obersten Verwaltungsgericht eingelegt werden
J.Marty--VB