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Neue Grundsicherung kann mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten
Härtere Sanktionen und mehr Mitwirkungspflichten: Der Bundesrat hat den Weg für den Umbau des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung freigemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetzesvorhaben, mit dem die Koalition mehr Menschen in Arbeit bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen unterbinden will. Die neue Grundsicherung soll das von der Vorgängerregierung eingeführte Bürgergeld ablösen.
Eine Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz war nicht erforderlich. Die Länderkammer hätte aber den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen können, was das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert hätte. Der Bundesrat verzichtete am Freitag aber auf die Anrufung.
Mit der Reform will die schwarz-rote Koalition das neue Grundsicherungssystem treffsicherer und gerechter machen als das bisherige Bürgergeld. Unter anderem werden Leistungsempfänger stärker zur Zusammenarbeit verpflichtet. So können Betroffenen Leistungen schneller gekürzt oder sogar gestrichen werden, wenn sie Termine beim Jobcenter verpassen.
Die Reform soll nach dem Willen der Bundesregierung den Grundsatz des Forderns und Förderns stärker betonen als das bisherige Bürgergeld. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollten sich weiterhin auf staatliche Hilfen verlassen können. Wer aber arbeiten kann, müsse daran mitwirken, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig damit rechnen, dass die Geldleistungen stärker gekürzt werden als bisher. So kann der Regelbedarf für jeweils drei Monate gemindert werden. Auch wiederholtes Versäumen von Terminen im Jobcenter soll nach einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden. In letzter Konsequenz könnten bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die dauerhaft nicht erreichbar sind, sämtliche Zahlungen - einschließlich der Kosten der Unterkunft - eingestellt werden.
"Sozial ist, was aktiviert, nicht alimentiert", sagte die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) im Bundesrat. "Sozial ist, was Pflichtbewusstsein belohnt, und sozial ist, was Eigenverantwortung einfordert. Diese Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft haben wir vernachlässigt." Sie sei "wirklich froh", dass das Bürgergeld nun Geschichte sei. Dieses habe "Vertrauen beschädigt" sowie "unsere materielle Kraft und unseren mentalen Konsens zur Solidarität überfordert". Die neue Grundsicherung weise den Weg "zurück zur solidarischen Leistungsgesellschaft".
Die Union setzt mit der Reform ein zentrales Wahlversprechen um. Die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu - auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat.
A.Zbinden--VB