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PKK-Aktivistin in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
Eine Aktivistin der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist in München zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach die 64-Jährige der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Laut Anklage war die Frau als sogenannte Frontarbeiterin für das PKK-Gebiet Nürnberg zuständig.
Dem Urteil, das Ende Januar fiel, ging eine Verständigung voraus - dabei wurde ein Strafrahmen im Fall eines Geständnisses abgesteckt. Tatsächlich gestand die Angeklagte dem Sprecher zufolge. Die Generalstaatsanwaltschaft plädierte daraufhin auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Die PKK hatte im Mai 2025 ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet erklärt. Seit 1984 hatte sie unter anderem gegen den türkischen Staat gekämpft. Von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten wird sie als Terrororganisation eingestuft.
R.Fischer--VB