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Gutachten an EuGH: Impfpflicht für Soldaten ist keine Diskriminierung
Einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge dürfen EU-Staaten eine Impfpflicht für ihre Soldaten einführen - auch wenn das deren persönlicher Ansicht widerspricht. Das sei keine Diskriminierung, argumentierte die zuständige Generalanwältin Tamara Capeta in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. (AZ. C-522/24)
Geklagt hatte ein Bediensteter des italienischen Verteidigungsministeriums und Mitglied des Militärs. In Italien wurde während der Coronapandemie eine Impfpflicht für Militärangehörige gegen Covid-19 eingeführt, später aber wieder aufgehoben. Wer sich nicht impfen ließ, wurde vorübergehend ohne Bezahlung freigestellt.
Der Kläger hielt die Impfung für wirkungslos und unsicher. Außerdem war er mit der Regierungspolitik unzufrieden, er wollte deren ablehnende Haltung zu einer Übernahme der Haftung für etwaige Nebenwirkungen nicht akzeptieren. Zwei Monate lang war er ohne Bezahlung freigestellt, bis die Impfpflicht aufgehoben wurde.
Er hält das für diskriminierend und beruft sich dabei auf das EU-Recht, genauer die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung im Beruf. Das italienische Gericht fragte den EuGH, ob die damalige italienische Impfpflicht für Militärangehörige mit dieser Richtlinie vereinbar war.
Nach Auffassung der Generalanwältin hindern diese Vorschriften EU-Staaten nicht an einer solchen Impfpflicht. Die Richtlinie verbiete Ungleichbehandlungen unter anderem wegen Religion oder Weltanschauung. Die Haltung des Klägers zur Politik der italienischen Regierung oder seine gesundheitlichen Bedenken fielen nicht darunter.
Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich nicht an das Gutachten der Generalanwältin halten, sie orientieren sich aber erfahrungsgemäß oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.
In Deutschland hatte das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2022 Klagen gegen die Coronaimpfpflicht für Soldaten abgewiesen. Es trug der Politik aber auf, die Notwendigkeit regelmäßig zu überprüfen. Im Mai 2024 wurde die Impfpflicht wieder abgeschafft.
L.Wyss--VB