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23-jähriger Schleuser in Berlin zu fünfjähriger Haft verurteilt
Wegen der Einschleusung von Ausländern ist ein 23-Jähriger vom Berliner Landgericht zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die Kammer sprach ihn am Dienstag des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen schuldig, wie die Vorsitzende Richterin Iris Berger-Sieg erläuterte. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 4500 Euro angeordnet.
Der Angeklagte sei mit anderen gesondert Verfolgten übereingekommen, sich an Schleusungen in die EU zu beteiligten, um den Menschen die illegale Einreise zu ermöglichen und für sich selbst eine fortlaufende Einnahmequelle zu generieren, sagte Berger-Sieg. Der 23-Jährige sei an maßgeblicher Stelle tätig gewesen. Er habe die Fahrten mitorganisiert und die Fahrer betreut und überwacht. Die vier verurteilten Schleusungen fanden im Jahr 2023 statt.
Laut Anklage handelte es sich bei den Eingeschleusten überwiegend um Menschen aus Syrien und Marokko, die von der Bande, welcher der Angeklagte angehörte, über Serbien nach Ungarn, Österreich und Deutschland eingeschleust wurden. Je nach Aufwand und Strecke mussten sie dafür zwischen 2000 und 4000 Euro bezahlen. Pro Fahrt saßen laut Staatsanwaltschaft zehn bis 17 Menschen in den jeweiligen Fahrzeugen. "Das war gefährlich und verantwortungslos", sagte Berger-Sieg in Richtung des Angeklagten.
Dass der 23-Jährige, der in Serbien geboren wurde, mit seiner Familie mehrmals floh und in schwierigen familiären Verhältnissen aufwuchs, nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde, begründete die Richterin mit der festgestellten Reifeverzögerung bei dem Angeklagten. Dies bezeuge unter anderem, dass er seiner Verhaftung entgehen wollte, indem er nach Serbien floh und dort eine von seiner Familie ausgesuchte Frau heiratete, sagte Berger-Sieg.
Im Strafvollzug habe er aber Fortschritte gemacht und eine Ausbildung begonnen. Es sei eine Nachreife eingetreten, und die Dinge liefen in die richtige Richtung. In das Urteil wurden Strafen aus früheren Verfahren gegen den 23-Jährigen mit einbezogen, die Haft saß der Angeklagte teilweise schon ab. "Sie haben jetzt im Vollzug die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zu beenden und anschließend ein normales Leben zu führen", sagte die Richterin abschließend.
T.Zimmermann--VB