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Maskenrichter von Weimar scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Mehr als vier Jahre nach dem sogenannten Maskenstreit von Weimar in der Coronapandemie ist der Fall abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde des wegen Rechtsbeugung verurteilten Amtsrichters nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig. Er war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er im April 2021 an zwei Schulen der thüringischen Stadt Coronaschutzmaßnahmen gekippt und dabei sein Richteramt missbraucht hatte. (Az. 2 BvR 373/25)
Er war für diese Entscheidung gar nicht zuständig. Das Landgericht Erfurt stellte später fest, dass er zielgerichtet darauf hingearbeitet hatte, ein solches Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem kontaktierte er schon im Vorfeld Sachverständige für Gutachten, die in seinem Sinn ausfallen würden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung im November 2024.
Dagegen wandte sich der Amtsrichter an das Verfassungsgericht, hatte dort aber nun keinen Erfolg. Er habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass seine Grundrechte durch das Urteil des Bundesgerichtshofs verletzt worden seien.
A.Zbinden--VB