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Unionsfraktion will AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitz nicht unterstützen
Bei der für Mittwoch geplanten Konstituierung der Bundestagsausschüsse will die Unionsfraktion die sechs Kandidaten der AfD für Vorsitzposten nicht unterstützen. Die Fraktionsführung schlage den Abgeordneten von CDU und CSU eine Ablehnung vor, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) am Dienstag in Berlin. Damit ist es wahrscheinlich, dass die AfD wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode keine Ausschussvorsitzenden im Bundestag stellt.
Eigentlich stehen der AfD die Vorsitzposten von sechs der 24 Bundestagsausschüsse vor. Das Zugriffsrecht auf diese Posten wird vom Ältestenrat des Bundestag nach einer mathematisch festgelegten Reihenfolge unter den Fraktionen verteilt. Allerdings müssen die Vorsitzenden von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich gewählt werden, sie benötigen also auch Stimmen aus anderen Fraktionen. Bereits in der letzten Legislaturperiode waren dabei alle AfD-Kandidaten durchgefallen.
Sollte am Mittwoch in den sechs Ausschüssen, in denen der AfD der Vorsitz zusteht, das erwartete Szenario eintreten und die AfD-Kandidaten durchfallen, übernimmt der dienstälteste Abgeordnete die Leitung der konstituierenden Sitzung. In der kommenden Sitzungswoche sollen dann die stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt werden - diese werden dann de facto jene Ausschüsse leiten, in denen der AfD-Kandidat für den Vorsitz durchgefallen ist.
Vor der Union hatten bereits die anderen Fraktionen angekündigt, die AfD-Kandidaten nicht zu unterstützen. Sie verwehren der AfD die Vorsitzposten unter anderem mit dem Argument, dass sie an der Verfassungstreue der AfD zweifeln. Diese Argumentation dürfte nach der Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz von Anfang Mai als "gesichert rechtsextremistisch" neue Nahrung erhalten haben.
Die AfD war im vergangenen September mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Verweigerung der Vorsitzposten gescheitert. Die AfD-Fraktion hatte argumentiert, sie sehe sich dadurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt. Das Gericht wies dies aber zurück.
A.Kunz--VB