-
Herbststürme: Stromausfälle und Flugausfälle in einigen Ländern Europas
-
Nach fast einem Jahr Exil: Oppositionspolitikerin Machado zurück in Venezuela
-
Wirtz führt Liverpool zum Sieg - United-Krise verschärft sich
-
Wirtz schießt Liverpool zum Sieg - United-Krise verschärft sich
-
Migrationskommissar Brunner will Frontex zur "zentralen EU-Abschiebeagentur" machen
-
Knappes Rennen und Richtungsentscheidung: Stichwahl um Präsidentenamt in Brasilien
-
Wagner unter Druck: Hannover verliert auch Niedersachsenderby
-
Nach PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht "neues Zeitalter der Cybersicherheit"
-
Hunderttausende bei neuen Protesten in Frankreich - mehr als 1300 Festnahmen
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor
-
DHB-Frauen: Sieg verspielt, EM-Form bestätigt
-
Israels Zentralbank kritisiert Netanjahus Aussagen zu "alternativer Wirtschaft"
-
Erste Herbststürme sorgen für Schäden: Tausende Haushalte in Freiburg ohne Strom
-
Unterstützung für Infantino: Jordanien kritisiert AFC-Vorgehen
-
Polizei in Portugal räumt abermals Protestlager gegen Wohnungsnot
-
Sturm "Boelo": Zehntausende in Großbritannien ohne Strom - Flugausfälle in Amsterdam
-
Fast 1000 Festnahmen nach neuem Protesttag in Frankreich
-
Abdul El-Sayed setzt in Michigan auf soziale Themen und Obama
-
Frankreichs zweiter Protesttag bleibt überwiegend friedlich
-
Trump erwägt Umzug des Pressekorps im Weißen Haus
-
Neuer Prix Pascal zeichnet Literatur mit KI-Beteiligung aus
-
Jotowa geht als Favoritin in Bulgariens Präsidentenwahl
-
Bundeswehr beteiligt sich an Manöver der Ukraine-Verbündeten
-
Hamburger Abschiebebeobachterin beendet belastende Tätigkeit
-
Audi plant neues SUV-Werk mit 4500 Jobs in Georgia
-
60-Jähriger bei antisemitischem Angriff in Berlin verletzt
-
Kompanys Zusammenbruch lenkt Blick auf Belastung der Trainer
-
Israelische Armee räumt Häuser von 2000 Menschen in Hebron
-
Wenige Tage vor Parlamentswahl: Israel startet Großoffensive im Westjordanland
-
Gratz überzeugt beim Auftaktsieg von Braathen
-
Trotz Ukraine-Krieges: Russland richtet Gewichtheben-WM aus
-
Rund zehntausend Haushalte betroffen: Großer Stromausfall durch Sturm in Freiburg
-
Präsidentenstichwahl in Brasilien: Rechtsgerichteter Kandidat Bolsonaro gibt Stimme ab
-
Massive Beteiligung bei Schicksalswahl in Serbien
-
Trump kündigt vor Kongresswahlen Milliarden-Investition von Audi in den USA an
-
FC Bayern: Dreesen würdigt Kane
-
Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt
-
Steinmeier-Nachfolge: Merz lässt Personalie offen - CSU-Chef wirbt für Aigner
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Wahllokale öffnen für Stichwahl um Präsidentenamt
-
Ärger mit Fahrradboten: Petros verpasst Frankfurt-Sieg
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin - Steinmeier: Geehrte sind Vorbild
-
Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Täter stand unter Drogeneinfluss
-
Schalke: Nasenbeinbruch bei El-Faouzi, Gosens genäht
-
Viertelfinale in Wien reicht: Zverev schon bald die Eins?
-
US-Unternehmer Musk wirft ukrainischer Armee Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Tansanias inhaftierter Oppositionsführer Lissu kündigt Hungerstreik an
-
Sturm und Orkan über Deutschland - Weitere Feuerwehreinsätze im Westen
-
Brand in Kehlsteinhaus an Obersalzberg seit Samstagabend abgelöscht
-
Trump kündigt in Beisein von Audi-Chef Milliarden-Investition des Autobauers in den USA an
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz an
Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig
Das Bundeskartellamt hält die viel diskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Voraussetzung hierfür sei allerdings, "dass sie konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird". Dies teilte die Behörde am Mittwoch nach Abschluss des seit 2018 laufenden Prüfverfahrens mit und blieb damit bei ihrer vorläufigen Einschätzung.
Mit der finalen Bewertung gab das Bundeskartellamt der Bundesliga Hinweise für eine möglichst rechtssichere Anwendung der Regel, nun ist diese mit ihren 36 Klubs gefordert. Vor allem geht es darum, für die bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen oder VfL Wolfsburg sowie die Sonderfälle RB Leipzig und Hannover 96 Lösungen zu finden. Nach Ansicht der Behörde in Bonn setze die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) voraus, dass langfristig für alle Klubs vergleichbare wettbewerbliche Rahmenbedingungen gelten.
Die 50+1 Regel beschränke grundsätzlich zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball, könne aber "mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation gerechtfertigt werden", sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes. Es gebe deshalb "keine grundlegenden Bedenken" bezüglich der seit 1998 im deutschen Fußball verankerten Regel. Zudem bestehe "kein öffentliches Interesse" zur vollständigen Öffnung der 1. und 2. Bundesliga für Investoren.
Allerdings gelte es, zur rechtssicheren Anwendung verschiedene Gesichtspunkte zu beachten. So müsse "bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans" gesorgt werden, so Mundt. Des Weiteren müsse die Liga "sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden. Drittens sehen wir bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf", führte der Präsident der Behörde aus.
Ausnahmeklub Bayer Leverkusen kündigte in einer ersten Reaktion an, die Einschätzung des Bundeskartellamts "sorgfältig" zu prüfen. Ziel sei weiter "eine faire, praktikable und möglichst langfristige Lösung für den gesamten deutschen Profifußball, die zugleich den historisch gewachsenen Strukturen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt". RB Leipzig zeigte sich nach der Einschätzung "unaufgeregt".
Wie und in welchem Zeitraum die Bundesliga die Ausgestaltung der 50+1-Regel nun anpasst, liegt in der Verantwortung ihrer Gremien. Die Einschätzung des Bundeskartellamts zeigt lediglich den rechtlichen Rahmen auf und ist nicht bindend.
G.Schmid--VB