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Sanktionen wegen Kontakt zu russischem Söldnerunternehmen bestätigt
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Sanktionen gegen einen russischen Geschäftsmann wegen Menschenrechtsverletzungen in Libyen bestätigt. Jewgeni Prigoschin unterhalte enge Verbindungen zum russischen Söldnerunternehmen Gruppe Wagner, dessen Aktivitäten "den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit in Libyen bedrohen", erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. (Az: T-723/20)
Nach schweren Menschenrechtsverletzungen in Libyen hatte die EU die Sanktionen im Oktober 2020 verhängt und im Juli 2021 verlängert. Für Prigoschin besteht deshalb ein Ein- und Durchreiseverbot für die EU, und seine finanziellen Mittel wurden eingefroren.
Hintergrund sind seine Verbindungen zum russischen Sicherheits- und Militärunternehmen Gruppe Wagner, das neben Libyen auch in der Ukraine, in Syrien und in der Zentralafrikanischen Republik aktiv gewesen sei. Die Sanktionen stützten sich auf Berichte der Vereinten Nationen sowie Berichte und Fotos in öffentlichen Medien.
Das EuG bestätigte nun, dass diese Quellen "sachgerecht, zuverlässig und beweiskräftig" waren. Die damit belegten Vorwürfe und die gegen Prigoschin verhängten Sanktionen seien in der EU-Entscheidung konkret beschrieben. Den Vorwurf, die EU habe auch ohne ausreichende Beweise nur einer Bitte der USA nachkommen wollen, wiesen die Luxemburger Richter zurück.
Das Argument des Geschäftsmanns, die Sanktionen verletzten sein Eigentumsrecht und seine Berufsfreiheit, ließ das EuG nicht gelten. Denn dies sei "per definitionem" Folge und Ziel der Sanktionen. Die Beschränkungen seien durch den verfolgten Zweck gerechtfertigt.
J.Fankhauser--BTB