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Mitglieder von rechtsextremer "Goyim Partei" zu Haftstrafen verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat drei Mitglieder der rechtsextremistischen "Internationalen Goyim Partei" zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht verhängte am Freitag Haftstrafen von fünf, vier und zwei Jahren - letztere wurde zur Bewährung ausgesetzt. Es sah den Vorwurf der Volksverhetzung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung bei allen drei Angeklagten als erwiesen an.
Die "Internationale Goyim Partei" war nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft eine Art virtuelles Netzwerk, das seit 2014 antisemitische, rassistische sowie den Nationalsozialismus verherrlichende Botschaften über Internetplattformen weltweit verbreitete. Es gab diverse Ländergruppen und zahlreiche Foren.
Laut Anklageschrift der Karlsruher Behörde handelte es sich bei zwei der drei Beschuldigten um Organisatoren, Mitbegründer und Rädelsführer der kriminellen Vereinigung. Sie übernahmen die organisatorische, technische und inhaltliche Steuerung. Zudem veröffentlichten sie demnach auch selbst zahlreiche volksverhetzende Beiträge. Der dritte Angeklagte - der nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde - soll ebenfalls antisemitische Inhalte verfasst haben.
"Die Tatvorwürfe haben sich nach der mehrmonatigen Beweisaufnahme im Wesentlichen bestätigt", erklärte das Düsseldorfer Gericht am Freitag. "Alle Angeklagten verbreiteten volksverhetzende, insbesondere judenfeindliche Postings über die Internetseiten der Vereinigung."
Die Männer waren vor etwas mehr als einem Jahr bei einer großen Razzia in Deutschland und den Niederlanden gefasst worden, wo einer der Angeklagten lebte. Ermittler durchsuchten damals noch weitere Wohnungen von mutmaßlichen Unterstützern des Netzwerks, insgesamt gab es Razzien in sechs Bundesländern.
Nach damaligen Angaben der Bundesanwaltschaft wurden über die zur "Internationalen Goyim Partei" gehörenden Plattformen über Jahre "massenhaft und systematisch" rechtsextremes Gedankengut und "zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda" global verbreitet. Dazu gehörten unter anderem auch viele Beiträge, die den Holocaust leugneten, Verbrechen der Nationalsozialisten billigen oder zum Mord an Menschen jüdischen Glaubens aufriefen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
J.Fankhauser--BTB