-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main
-
Palästinensische Autonomiebehörde protestiert gegen US-Einreiseverbot für Abbas
-
Gewalttat in Hamburg: Mann soll 34-jährige Ehefrau getötet haben
-
AfD-Verteidigungspolitiker kritisiert eigene Partei in Ukraine-Politik
-
Carney begrüßt Vorschlag für "assoziierte" Mitgliedschaft in der EU
-
Klopp erklärt Verzicht auf Sané und Co.: "Nicht Fuß gefasst"
-
Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen
-
Bevölkerung: Jede dritte Familie in Deutschland hat Einwanderungsgeschichte
-
Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung
-
Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück
-
Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück
-
Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor
-
FC Bayern: Gnabry soll Comeback feiern
-
Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher
-
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
-
Zollfahnder in Hamburg beschlagnahmen 150.000 illegale E-Zigaretten
-
Neues Buch von Dianas Bruder: Charles III. weist Vorwürfe zurück
-
Frankreich verlängert Treibstoff-Hilfen für Bauern und Fischer
-
Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück und verlässt Politik
-
Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen
-
80-Jährige stürzt in Bayern in Zisterne und stirbt
-
Sportökonom Maennig: "Werden uns etwas Neues ausdenken müssen"
Trump beantragt Verschiebung von Termin für Strafmaßverkündung bis nach Wahl
US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump hat eine Verschiebung des Termins für die mögliche Verkündung seines Strafmaßes im New Yorker Schweigegeldprozess bis nach der Wahl im November beantragt. Es gebe "keine Grundlage für fortgesetztes Hasten" in dem Verfahren, argumentierte Trumps Anwalt Todd Blanche in einem Brief vom Mittwoch an Richter Juan Merchan. Der Termin für die Strafmaßverkündung ist bisher für den 18. September festgesetzt.
Blance fügte in seinem Schreiben hinzu, dass ein Grund für Eile nur in "unverhüllten Zielen der Wahlintervention" liegen könne. Blanche führte zwar nicht näher aus, was er damit meinte. Doch impliziert die Formulierung den Vorwurf, dass eine Strafmaßverkündung weniger als zwei Monate vor der Wahl eine versuchte Einflussnahme auf den Urnengang darstellen würde.
Trumps Anwälte hatten mehrfach vergeblich versucht, Richter Merchan wegen Befangenheit von dem Verfahren zu entfernen. Sie begründeten dies mit der Arbeit von Merchans Tochter für eine Organisation mit Verbindungen zur Demokratischen Partei von Präsident Joe Biden und Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris.
Trump war in dem Verfahren am 30. Mai von den Geschworenen in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, per Fälschung von Geschäftsdokumenten eine vor der Wahl 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vertuscht zu haben. Der 78-Jährige ist damit der erste strafrechtlich verurteilte Ex-US-Präsident der Geschichte.
Die Festlegung des Strafmaßes liegt nun in den Händen von Richter Merchan. Allerdings stellten die Anwälte des republikanischen Präsidentschaftskandidaten bereits im Juli einen Antrag auf Annullierung des Schuldspruchs sowie des gesamten Verfahrens. Sie bezogen sich dabei auf eine Entscheidung des obersten US-Gerichts von Anfang Juli, das Trump als Ex-Präsidenten partielle Immunität gegen strafrechtliche Verfolgung gewährt hatte.
Merchan hatte die Strafmaßverkündung ursprünglich für den 11. Juli angesetzt, den Termin aber nach der Immunitätsentscheidung des Supreme Court auf den 18. September verschoben. Eine Anhörung zum Antrag der Trump-Anwälte auf Annullierung des Verfahrens soll am 16. September stattfinden. Den Termin für die Strafmaßverkündung hatte Merchan seinerzeit vorbehaltlich der Entscheidung über diesen Antrag angesetzt - der Termin finde statt, "falls dies noch notwendig ist", erklärte er.
Sollte der Schuldspruch bestehen bleiben, gilt es als unwahrscheinlich, dass Trump zu einer Haftstrafe verurteilt würde. Da es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelt und es Trumps erste strafrechtliche Verurteilung ist, erwarten Experten eine Bewährungs- oder Geldstrafe.
Auch würde Trump in Berufung gehen, wie er bereits unmittelbar nach dem Schuldspruch angekündigt hatte - womit sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen würde. Trump setzt in seinen diversen juristischen Auseinandersetzungen stets auf eine Verzögerungstaktik, die bislang großteils erfolgreich war.
Neben dem Schweigegeldfall ist der Ex-Präsident derzeit noch mit zwei weiteren strafrechtlichen Anklagen konfrontiert. Sie beziehen sich auf seine massiven Versuche, seine Wahlniederlage von 2020 gegen Biden nachträglich zu kippen. Wann Prozesse in diesen Fällen beginnen könnten, ist völlig offen.
Ein weiteres strafrechtliches Verfahren wegen Trumps Mitnahme geheimer Regierungsdokumente in sein Privatanwesen im Bundesstaat Florida wurde im Juli von einer Bundesrichterin eingestellt.
T.Egger--VB