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Zuschläge und Prämien sollen Dienst bei Bundeswehr attraktiver machen
Mit höheren Zulagen und Prämien will die Bundesregierung den Dienst bei der Bundeswehr oder für bestimmte Einsätze und Tätigkeiten bei den Streitkräften attraktiver machen. Das geht laut einem Bericht des "Handelsblatt" aus einem Gesetzentwurf zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Truppe hervor. Für das kommende Jahr will die Regierung für die Maßnahmen demnach rund 40 Millionen Euro bereitstellen, bis 2028 soll der Betrag auf knapp 169 Millionen Euro im Jahr steigen.
Geplant ist dem Bericht zufolge beispielsweise, die einmalige Prämie für die erfolgreiche Absolvierung der Spezialkräfteausbildung von 11.000 auf 16.000 Euro zu erhöhen. Auch sollen die Streitkräfte mehr Spielraum für die Höhe von Prämien erhalten, die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gewährt wird, wenn sie sich für einen längeren Zeitraum zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichten.
"Damit die Bundeswehr angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung ohne Einschränkungen erfüllen kann, muss insbesondere ihre personelle Einsatzbereitschaft schnellstmöglich erhöht werden", heißt es laut "Handelsblatt" in der Begründung des vom Verteidigungsministerium erarbeiteten Gesetzentwurfs. Daher sollten auch besondere Erschwernisse finanziell belohnt werden.
Kräfte mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen sollen dem Bericht zufolge finanziell dafür entschädigt werden, dass sie auch außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit ständig erreichbar sein und bei Anforderung zur Dienststelle zurückkehren müssen. Wer sich einen Monat lang ständig bereithält und innerhalb von zwei Stunden einsatzfähig sein muss, solle dafür 500 Euro extra erhalten.
Zudem sollten mögliche Zuschläge auf den allgemeinen Auslandszuschlag erhöht werden, hieß es. Zusätzliche Unterstützung sei für Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz auch zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen vorgesehen. Außerdem geplant ist demnach, die Mehrarbeitsentschädigung zu erhöhen, wenn jemand zur Sicherstellung der militärischen Einsatzbereitschaft nicht vom Dienst freigestellt werden kann.
F.Stadler--VB