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Auswertung von Handydaten zur Identitätsermittlung von Asylbewerbern nur letztes Mittel
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf zur Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylbewerbern nicht deren Smartphone auswerten, wenn es andere Möglichkeiten gibt. Urkunden, Registerabgleiche oder Dolmetscher müssten vorrangig herangezogen werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es gab damit einer Asylbewerberin recht, die nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammt. (Az. 1 C 19.21)
Sie kam 2019 ohne gültigen Pass nach Deutschland. Stattdessen legte sie ein von den afghanischen Behörden ausgestelltes Ausweisdokument ohne biometrische Daten vor und außerdem eine Heiratsurkunde. Das Bundesamt forderte ihr Handy und die Zugangsdaten, las die Daten aus und speicherte sie, bevor sie der Frau ihr Telefon zurückgab. Die Daten wurden für das Asylverfahren verwendet.
Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte im Juni 2021, dass dies nicht rechtmäßig gewesen sei. Es hätte ein milderes Mittel gegeben, um die Identität der Frau festzustellen: nämlich die von ihr vorgelegten Papiere oder weitere Erkenntnisse zu berücksichtigen. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun.
Die Klage war von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt worden. Deren Verfahrenskoordinatorin Lea Beckmann erklärte, das Urteil sei "ein großer Erfolg für den Datenschutz und die Privatsphäre von Geflüchteten".
W.Lapointe--BTB