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Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab
Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.
Die Anwälte des 50-jährigen Beschuldigten Serhii K. hatten ihren Antrag mit einem nicht zu beseitigenden rechtsstaatlichen Verfahrenshindernis begründet, das eine faire Verteidigung unmöglich mache. K. müsse sich an weitreichende militärische Geheimhaltungsvorschriften halten, die ihn auch daran hinderten, sich zu möglicherweise entlastenden Tatsachen und Hintergründen zu äußern, argumentierte die Verteidigung. Ein faires Verfahren sei undenkbar.
Dem folgte das Gericht nicht. Die Ansprüche des Angeklagten auf ein faires Verfahren seien nicht verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Es bestünden bereits "Zweifel" daran, dass die von der Verteidigung vorgelegten eidesstattliche Versicherungen ehemaliger vermeintlicher Vorgesetzter zu einer Schweigepflicht offizielle Dokumente seien.
Unabhängig davon sei der Beschuldigte hierzulande in seiner Verteidigungsfähigkeit nicht beschränkt. Eine Strafverfolgung aufgrund von Dienstrecht fremder Staaten sei in Deutschland nicht möglich, betonte sie.
Die Pipelines Nord-Stream 1 und 2 sind für dem Transport russischen Erdgases nach Deutschland und in die EU gedacht. Die durch die Ostsee verlaufenden Leitungen waren einige Monate nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im September 2022 gesprengt und schwer beschädigt worden. In Betrieb waren sie zu diesem Zeitpunkt nicht.
Der Anklage zufolge soll der Beschuldigte in dem Hamburger Verfahren die Sprengung mit weiteren Soldaten geplant und später das Sabotageteam angeführt haben, das Sprengsätze an den Pipelines anbrachte. Laut Bundesanwaltschaft soll die Sabotage der Gaspipelines im Auftrag staatlicher ukrainischer Stellen erfolgt sein. Die Regierung in Kiew weist eine offizielle Beteiligung an Operationen gegen die Leitungen zurück.
B.Wyler--VB