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Gericht: NSU-Terroristin Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis
Seit 15 Jahren sitzt die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe im Gefängnis - das soll mindestens noch bis zum Jahr 2035 so bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zschäpe räumte inzwischen ein, dass sie im Vorfeld von den NSU-Morden wusste.
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Gericht zufolge eine mindestens 25-jährige Haftstrafe für Zschäpe gefordert, ihr Verteidiger 20 Jahre. Die 51 Jahre alte Zschäpe könnte nach der jetzt ergangenen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung mit frühestens 60 Jahren im November 2035 aus dem Gefängnis entlassen werden. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt.
Zschäpe wurde im Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess als Mittäterin der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an neun Migranten und einer Polizistin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Münchner Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Die 51-Jährige verbüßt ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Sachsen.
Das OLG München wertete zugunsten Zschäpes, dass diese anders als im eigentlichen NSU-Prozess inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden einräumte. Sie habe im Gegensatz zu ihrer Einlassung im NSU-Prozess zugegeben, nach dem ersten NSU-Mord an dem Blumenhändler Enver Simsek im September 2000 in Nürnberg von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben.
Das Gericht verwies bei dieser Feststellung auf Zschäpes Aussage in einem Prozess gegen eine NSU-Unterstützerin vor dem OLG Dresden sowie auf eine persönliche Anhörung durch den Senat. Damit habe sie sich grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt. Zudem habe Zschäpe "Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben", erklärte das OLG München.
Von dem ihren Taten zugrundeliegenden nationalsozialistischem Gedankengut habe sie sich distanziert. Ihr Verhalten im Vollzug habe keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung geboten.
Der Entscheidung vorausgegangen waren eine Anhörung Zschäpes und die Einholung verschiedener Stellungnahmen, unter anderem von der JVA und vom Generalbundesanwalt.
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine rechtsextreme Terrorzelle, der zehn Morde zugerechnet werden sowie mindestens zwei Bombenanschläge und außerdem eine Vielzahl bewaffneter Überfälle. Die Mordserie dauerte vom Jahr 2000 bis 2007.
Zschäpe lebte mit den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos jahrelang unerkannt im Untergrund. Die beiden Männer erschossen neun Migranten und eine Polizistin, nach einem missglückten Banküberfall nahmen sie sich 2011 mutmaßlich selbst das Leben. Im Anschluss stellte sich Zschäpe der Polizei. Zuvor hatte sie an eine Reihe von Adressaten von dem Trio angefertigte Videos verschickt, in denen sich der NSU zu den bis dahin unaufgeklärten Mordtaten und Bombenanschlägen bekannte.
Die Familien der Mordopfer beklagten, von der Polizei während der Ermittlungen selbst kriminalisiert worden zu sein. Im NSU-Prozess hatten die Familien von Zschäpe immer wieder Angaben dazu gefordert, warum ausgerechnet ihre Angehörigen getötet wurden - dies beantwortete Zschäpe in dem mehrjährigen Prozess nicht.
F.Fehr--VB