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Schiedsrichter für neue Gerichtsbarkeit zu NS-Raubgut benannt
Die Einrichtung einer neuen Schiedsgerichtsbarkeit zur Klärung strittiger NS-Raubgutfälle kommt voran. Wie die Bundesregierung am Freitag mitteilte, verständigte sich das Auswahlgremium auf die Benennung von 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern. Das Präsidium sollen die österreichische Juristin Elisabeth Steiner und der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller als Doppelspitze übernehmen.
Dem Auswahlausschuss gehörten je zwei Vertreterinnen und Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände an, außerdem jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference.
Die Schiedsgerichtsbarkeit soll zum 1. Dezember die bisher für Streitfälle zuständige Beratende Kommission ablösen. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dazu gehört auch die Verabschiedung eines Restitutionsgesetzes, was noch aussteht.
"Die Einrichtung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut bringt neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts", erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (CDU). Damit erhielten "Opfer und ihre Rechtsnachfolgenden erstmals einen leichteren Zugang zu einem Verfahren mit verbindlichen Entscheidungen und einer erleichterten Beweisführung".
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hob hervor, es sei "eine hochkarätige und paritätische Besetzung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut" erreicht worden. Er pochte aber auch auf "ein bindendes Restitutionsgesetz, "das auch nicht-staatliche Halter von Kulturobjekten verpflichtet, Restitutionsansprüche prüfen zu lassen".
Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) nannte die Rückgabe von NS-Raubgut "eine Frage der Gerechtigkeit". Vom "Beginn einer neuen Ära" sprach Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU). Anders als bisher kann die neue Schiedsgerichtsbarkeit auch einseitig durch Opfer oder deren Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger angerufen werden. Die Neuregelung geht auf eine Verständigung von Bund, Ländern und Kommunen vom März 2024 zurück.
R.Buehler--VB