-
Kernkraft: Söder fordert "Mini-Meiler" für wirtschaftliche Erholung
-
NBA: Wagner und da Silva führen Orlando zum nächsten Sieg
-
Zverev hadert nach Turin-Aus: "Unglaublich unbefriedigend"
-
Tah erstmals DFB-Kapitän: "Eine Riesenehre"
-
Karl nach Debüt-Doppelpack: "Perfekt gelaufen"
-
Nagelsmann hofft auf Einsatz von Kimmich und Schlotterbeck
-
Trump will BBC wegen umstrittener Dokumentation auf bis zu fünf Milliarden Dollar verklagen
-
Strasser ärgert sich nach Niederlage
-
Aus bei den ATP Finals: Zverev scheitert an Auger-Aliassime
-
Woltemade verhindert Blamage: DFB-Team auf WM-Kurs
-
Kroatien löst WM-Ticket - Färöer gescheitert
-
Neun Treffer in Augsburg: Straubing dominiert weiter
-
Deutschlandtag: Junge Union fordert von Merz Machtwort an SPD in Rentenstreit
-
Epstein-Affäre: Trump veranlasst Ermittlungen gegen Bill Clinton
-
Billie Jean King Cup: Nach Lys-Patzer droht der Abstieg
-
Saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger als SPD-Landeschefin wiedergewählt
-
Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia
-
Debütant Karl trifft doppelt: U21 holt lockeren Pflichtsieg
-
Gericht in Norwegen erklärt drei Ölförderlizenzen für ungültig
-
Protest für den Amazonas: Indigene blockieren Zugang zur Weltklimakonferenz
-
Als "Tinder Schwindler" bekannter Betrüger aus georgischer Haft entlassen
-
Nagelsmann setzt auf Sané und Anton
-
Tor und Vorlage: Messi siegt mit Argentinien in Angola
-
Voller Terminkalender am 77. Geburtstag: Charles III. nimmt an seinem Ehrentag nicht frei
-
Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf
-
Billie Jean King Cup: Lys verpasst vorzeitigen Erfolg
-
Iraner beten wegen anhaltender Dürre gemeinsam für Regen
-
Nach Rollkur-Video: Kukuk bittet um Entschuldigung
-
Epstein-Affäre: Trump verlangt Ermittlungen gegen Bill Clinton und andere
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Pistorius prangert "Menschenverachtung" an
-
USA verkünden Militäreinsatz "Southern Spear" gegen "Narko-Terroristen"
-
Sinkende Pegel an Wasserkraftwerken: Tadschikistan und Kirgistan droht Energiekrise
-
Elektroschrott von Frankreich nach Afrika exportiert: Bewährungsstrafen
-
Kind in Brasilien jahrelang missbraucht: Lange Haft für Mann in München
-
Pizza mit Blauem Eisenhut: Lange Haft wegen versuchter Vergiftung von Ehefrau
-
Billie Jean King Cup: Seidel gewinnt Premierenmatch
-
Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
-
Indigene blockieren Eingang der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém
-
Zahnpflege: Deutsche putzen oft genug - aber nicht sauber genug
-
Bundestag beschließt: Zugang zu Schuldnerberatungen soll sichergestellt sein
-
Junge Union weiter gegen Rentenpaket der Regierung - Bas lehnt Änderungen ab
-
Diplomatische Spannungen zwischen Peking und Tokio wegen Taiwan
-
"Ein Desaster": Österreich bangt um Eiskanal in Innsbruck
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Bei Einreise festgenommener Komplize in Untersuchungshaft
-
Frankreichs Präsident Macron empfängt Selenskyj am Montag in Paris
-
Mann bedrängt Ariana Grande bei Filmpremiere in Singapur
-
Medienbericht: Schokoladenpreise könnten im nächsten Jahr weiter steigen
-
Früherer Jugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt
-
"Mehr Menschenverachtung ist kaum vorstellbar": Pistorius verurteilt russische Angriffe
-
Warken begrüßt Aufstockung von Darlehen für Pflegeversicherung
RND: Ab 18 Jahren soll Besitz von 20 Gramm Cannabis künftig straffrei sein
Im Zuge der geplanten Cannabis-Legalisierung soll nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Dies gehe aus den Eckpunkten von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, die derzeit zwischen den Ministerien und der Bundesregierung abgestimmt würden, berichtete das RND (Mittwochsausgaben).
Demnach solle zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.
Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten, berichtete das RND weiter unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte. Grundsätzlich soll Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, soll demnach die Straffreiheit ebenfalls gelten. Allerdings können die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.
Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden. So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Ohne entsprechende Lizenz bleibe der Handel mit Cannabis grundsätzlich strafbar. Verboten bleibe auch der Verkauf von synthetisch produzierten Cannabinoiden.
Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, zitierte das RND aus den Eckpunkten. Erwogen werde zudem, den Verkauf nicht nur in lizensierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden, heißt es in den Eckpunkten.
Zur Besteuerung heißt es, Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine "Cannabissteuer" geben. Dadurch werde eine "ausgeprägte Lenkungswirkung" erreicht. Zur Höhe der Steuer heißt es, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, "welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt".
In dem Eckpunktepapier wird zudem darauf hingewiesen, dass der Cannabis-Bedarf aus dem Anbau in Deutschland gedeckt werden müsse, weil ein Import aus Gründen des EU-und des Völkerrechts nicht in Frage komme.
Die Ampel-Parteien hatten die kontrollierte Freigabe von Cannabis auch für Genusszwecke in ihrem vor einem Jahr besiegelten Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Ende dieses Jahres soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Die meisten Bundesländer verzichten bereits auf eine Strafverfolgung bei dem Besitz geringer Mengen Cannabis. Für medizinische und wissenschaftliche Zwecke wurde Cannabis in Deutschland im Jahr 2017 freigegeben.
M.Ouellet--BTB