-
Strasser ärgert sich nach Niederlage
-
Aus bei den ATP Finals: Zverev scheitert an Auger-Aliassime
-
Woltemade verhindert Blamage: DFB-Team auf WM-Kurs
-
Kroatien löst WM-Ticket - Färöer gescheitert
-
Neun Treffer in Augsburg: Straubing dominiert weiter
-
Deutschlandtag: Junge Union fordert von Merz Machtwort an SPD in Rentenstreit
-
Epstein-Affäre: Trump veranlasst Ermittlungen gegen Bill Clinton
-
Billie Jean King Cup: Nach Lys-Patzer droht der Abstieg
-
Saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger als SPD-Landeschefin wiedergewählt
-
Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia
-
Debütant Karl trifft doppelt: U21 holt lockeren Pflichtsieg
-
Gericht in Norwegen erklärt drei Ölförderlizenzen für ungültig
-
Protest für den Amazonas: Indigene blockieren Zugang zur Weltklimakonferenz
-
Als "Tinder Schwindler" bekannter Betrüger aus georgischer Haft entlassen
-
Nagelsmann setzt auf Sané und Anton
-
Tor und Vorlage: Messi siegt mit Argentinien in Angola
-
Voller Terminkalender am 77. Geburtstag: Charles III. nimmt an seinem Ehrentag nicht frei
-
Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf
-
Billie Jean King Cup: Lys verpasst vorzeitigen Erfolg
-
Iraner beten wegen anhaltender Dürre gemeinsam für Regen
-
Nach Rollkur-Video: Kukuk bittet um Entschuldigung
-
Epstein-Affäre: Trump verlangt Ermittlungen gegen Bill Clinton und andere
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Pistorius prangert "Menschenverachtung" an
-
USA verkünden Militäreinsatz "Southern Spear" gegen "Narko-Terroristen"
-
Sinkende Pegel an Wasserkraftwerken: Tadschikistan und Kirgistan droht Energiekrise
-
Elektroschrott von Frankreich nach Afrika exportiert: Bewährungsstrafen
-
Kind in Brasilien jahrelang missbraucht: Lange Haft für Mann in München
-
Pizza mit Blauem Eisenhut: Lange Haft wegen versuchter Vergiftung von Ehefrau
-
Billie Jean King Cup: Seidel gewinnt Premierenmatch
-
Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
-
Indigene blockieren Eingang der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém
-
Zahnpflege: Deutsche putzen oft genug - aber nicht sauber genug
-
Bundestag beschließt: Zugang zu Schuldnerberatungen soll sichergestellt sein
-
Junge Union weiter gegen Rentenpaket der Regierung - Bas lehnt Änderungen ab
-
Diplomatische Spannungen zwischen Peking und Tokio wegen Taiwan
-
"Ein Desaster": Österreich bangt um Eiskanal in Innsbruck
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Bei Einreise festgenommener Komplize in Untersuchungshaft
-
Frankreichs Präsident Macron empfängt Selenskyj am Montag in Paris
-
Mann bedrängt Ariana Grande bei Filmpremiere in Singapur
-
Medienbericht: Schokoladenpreise könnten im nächsten Jahr weiter steigen
-
Früherer Jugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt
-
"Mehr Menschenverachtung ist kaum vorstellbar": Pistorius verurteilt russische Angriffe
-
Warken begrüßt Aufstockung von Darlehen für Pflegeversicherung
-
Weniger Medikamente für Hochbetagte: Regierung gegen Vorstoß von Drogenbeauftragtem
-
Tötungsdelikt in Bad Kleinen: Staatsanwaltschaft will Einweisung in Psychiatrie
-
Bundesregierung will Vorgehen der USA gegen Antifa Ost nicht bewerten
-
Nach Kuss-Affäre in Spaniens Fußball: Rubiales bei Buchpremiere mit Eiern beworfen
-
Boom von Abnehmspritzen verändert Schönheitschirurgie: Mehr Straffungseingriffe
-
Michelle Yeoh bekommt Goldenen Ehrenbären der Berlinale
-
Mehr als 500 Wirtschaftsexperten rufen G20 zu Kampf gegen ungleiche Vermögensverteilung auf
Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot
Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen das Coronavirus geimpften Zahnarzt aus Niedersachsen ist rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte am Donnerstag die Beschwerde des Arztes gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ab. (Az. 14 ME 297/22)
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Menschen, die in Arzt- und Zahnarztpraxen tätig sind, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Da der Mediziner einen solchen Nachweis nicht vorlegte, untersagte ihm das Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis oder in einer anderen Einrichtung. Den dagegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli zurück.
Die Beschwerde des Zahnarztes gegen diese Entscheidung lehnte das OVG nun ab. Das Tätigkeitsverbot sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Das Lüneburger Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Covid-19-Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.
An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung der Corona-Impfung habe sich seitdem nichts Grundsätzliches geändert. Auch sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patienten des Arztes diene. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte ebenfalls ein Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen einer fehlenden Corona-Impfung. Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt habe, entschied das Gericht am Donnerstag. (Az. 7 B 2812/22)
Das Gesundheitsamt habe dem Schutz der Patienten und der weiteren Mitarbeiter den Vorrang gegenüber den Belangen der Antragstellerin eingeräumt. Zudem habe ihr Arbeitgeber nicht geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Patienten schwerwiegend beeinträchtigt wäre, wenn die Praxisangestellte nicht mehr arbeiten dürfe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG in Lüneburg möglich.
G.Schulte--BTB