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Bundesverfassungsgericht setzt Verhandlung über EU-Coronafonds fort
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch seine mündliche Verhandlung über den Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union fortgesetzt. Das Hilfspaket sieht vor, dass die EU 800 Milliarden Euro aufnimmt und diese teils als Kredit und teils als Zuschuss an die Mitgliedsstaaten weitergibt. Gegen die deutsche Zustimmung dazu wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt, über zwei von ihnen verhandelt das Gericht seit Dienstag. (Az. 2 BvR 547/21 und 2 BvR 798/21)
Eine der Klagen wurde von als 2200 Beschwerdeführern um den ehemaligen AfD-Chef Bernd Lucke eingereicht, die andere von dem Unternehmer Heinrich Weiss. Sie bemängeln, dass die EU hier ihre Kompetenzen überschritten habe und befürchten den Einstieg in eine gemeinschaftliche Haftung für Schulden.
Am Dienstag hörte das Gericht die Vertreter der Kläger sowie Vertreter von Bundesregierung und Bundestag. Für Mittwoch sind einige Sachverständige geladen. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.
H.Seidel--BTB