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Missbrauch bei Regensburger Domspatzen: Anspruch von mutmaßlichem Opfer verjährt
Im Prozess eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers der Regensburger Domspatzen gegen das Bistum Regensburg ist der Kläger mit seinen Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz gescheitert. In einem Zivilverfahren wies das Landgericht Regensburg die Klage des ehemaligen Schülers der Vorschule der Domspatzen laut einer Mitteilung vom Freitag ab. Das Gericht begründete dies mit der Verjährung der Ansprüche. (AZ: 45 O 1916/24
Der Kläger wirft insbesondere dem damaligen Direktor der Vorschule der Domspatzen in Pielenhofen wiederholten körperlichen und sexuellen Missbrauch in den Jahren 1991 bis 1993 vor. Vor Gericht wollte er vom Bistum 350.000 Euro Schmerzensgeld, Verdienstausfälle von mehr als 43.000 Euro und weitere Schadensersatzzahlungen erstreiten. Vom Bistum Regensburg erhielt er zuvor bereits freiwillige Zahlungen.
Das Bistum argumentierte in dem Zivilverfahren den Angaben zufolge, dass es von dem Missbrauch nichts gewusst habe. Zudem bestritt es eine Verantwortlichkeit, weil es nicht Trägerin der Schule gewesen sei. Nicht zuletzt hält die Beklagte die Ansprüche für verjährt.
Das Landgericht entschied nun, dass die Ansprüche des ehemaligen Domspatzen Bestand hätten, allerdings wegen Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar seien. Die Klage wurde daher abgewiesen. Die Kammer betonte, "dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum verbunden ist". Solche Ansprüche wegen eines etwaigen körperlichen und sexuellen Missbrauchs des Klägers "erlöschen nicht infolge der Verjährungseinrede, sondern sind lediglich nicht mehr durchsetzbar".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann dagegen Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.
Laut einem 2017 vorgelegten Abschlussbericht zur Aufarbeitung des Missbrauchskandals bei dem Knabenchor wurden bei den Domspatzen über die Jahrzehnte insgesamt 547 Kinder Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt durch Priester und Erzieher.
F.Fehr--VB