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"Recht auf selbstbestimmtes Sterben": Bundestag debattiert Regelung zur Sterbehilfe
Der Bundestag hat einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe genommen. Die Abgeordneten debattierten am Freitag in erster Lesung mehrere Anträge, die dem assistierten Suizid einen rechtlichen Rahmen geben sollten. Nötig ist die Neufassung, weil das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren die damalige Regelung gekippt hat. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass das von Karlsruhe formulierte Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gewahrt bleibt.
Die von drei Abgeordnetengruppen fraktionsübergreifend ausgearbeiteten Anträge weisen inhaltliche Überschneidungen auf. Sie unterscheiden sich aber in der Frage, wie hoch die Hürden sind, die Sterbewillige für den Zugang zu Sterbehilfe überwinden müssen. Unterschiedliche Vorstellungen gibt es auch in der Frage, ob gewerbsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich strafbar bleiben soll. Eine Entscheidung des Bundestags wird für Herbst erwartet.
Bei der Neuregelung müsse es darum gehen, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit einem "Schutzkonzept" zu flankieren, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens. "Suizid muss die seltene Ausnahme bleiben", sagte sie. "Er ist keine Alternative bei sozialen Nöten, Existenzsorgen oder Einsamkeit." Allerdings müsse es Sterbewilligen "in der letzten Phase der Krankheit" möglich sein, Zugang zu Sterbehilfe zu bekommen.
Baehrens unterstützt einen Antrag, der von rund 85 weiteren Abgeordneten mitgetragen wird. Dem Entwurf zufolge soll die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" grundsätzlich strafbar sein. Nicht rechtswidrig soll demnach die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch "volljährig und einsichtsfähig" ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat.
Eine liberalere Regelung strebt eine Gruppe um die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul an. Demnach sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage befinden, die mit schweren Leiden, insbesondere starken Schmerzen, verbunden ist. Es muss dem Entwurf zufolge aber aus ärztlicher Sicht feststehen, "dass es sich um einen absehbar nicht mehr veränderlichen Sterbewunsch handelt".
In der Debatte um die Neuregelung gehe es um die Frage, "wie wollen wir in diesem Land das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben schützen", sagte der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner im Bundestag. "Das Strafrecht ist der gänzlich falsche Ort, diese Autonomie zu gewährleisten." Der Antrag dieser Gruppe wird bislang von rund 45 Abgeordneten unterstützt.
Ein weiterer Gesetzesantrag legt die Betonung auf eine Regelung, die das vom Verfassungsgericht formulierte Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichert. Der Antrag sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor und soll klarstellen, "dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist". Er wird von rund 70 Abgeordneten unterstützt.
Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben
"Es ist doch geradezu widersinnig und unmenschlich, dass wir Menschen in unserem Land, die ihr Leben selbstbestimmt beenden möchten, keinen Zugang zu den geeignetsten Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen", sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr in der Debatte. Strafen für Sterbehilfe seien abzulehnen: "Es wird sich sonst kaum jemand mehr trauen zu helfen."
Eine grundsätzliche Ablehnung jeder Form von Sterbehilfe formulierte in der Debatte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch. "Es geht um die Fundamente unseres christlich-abendländischen Menschenbilds", sagte sie. "Jeder Suizid ist eine menschliche und soziale Katastrophe."
Der Bundestag will in dieser Frage ohne Fraktionszwang entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt. Seit dem Urteil ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.
A.Gasser--BTB