-
Linken-Politiker wenden sich gegen Antisemitismus in eigenen Reihen
-
Designierter Linken-Chef Pantisano gegen "scheinbare Reformen" am Arbeitsmarkt
-
Breites Bündnis fordert Umdenken für mehr Flüchtlingsschutz
-
Nouripur: Rahmenabkommen finanziert Irans Repression nach innen und Aggression nach außen
-
"Aberwitzig": Müller und Hummels adeln Neuer
-
Kuba beschließt umfassendes Reformpaket für mehr Marktwirtschaft
-
Rentenreform: Sozialverbände fordern "echte Stärkung" der gesetzlichen Rente
-
Neuer: Nagelsmann "mit dem Herzen dabei"
-
Starmer unter Druck: Labour-interner Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende Nachwahl
-
Zweites Spiel, zweiter Sieg: Mexiko vorzeitig Gruppensieger
-
Starmer-Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende britische Nachwahl in Makerfield
-
EU-Staats- und Regierungschefs beraten an zweitem Gipfeltag über Haushalt und Nahost
-
US-iranische Verhandlungen zu umfassender Friedenslösung sollen in der Schweiz beginnen
-
US-Geheimdienstkoordinator Pulte soll Amt kommissarisch antreten
-
Linke startet dreitägigen Parteitag in Potsdam
-
Venezuelas Interims-Regierung spricht mit Opposition über demokratischen Übergang
-
Umweltminister Schneider: Bereits über 55.000 Anträge für E-Auto-Prämie eingegangen
-
Tränen beim Triumph: Kanada siegt und weint
-
100 Guerilla-Kämpfer in Kolumbien legen ihre Waffen nieder
-
EU-Staaten wollen Russland-Sanktionen erstmals um zwölf Monate verlängern
-
Nachwahl in Makerfield: Nach Schließung der Wahllokale werden Stimmen ausgezählt
-
Kubanische Regierung stellt mehr als 170 marktwirtschaftliche Reformen vor
-
13 Tote bei dschihadistischem Angriff auf Flughafen in Nigers Hauptstadt Niamey
-
Joker Manzambi sticht doppelt: Schweiz macht Fehlstart wett
-
Fecht-EM: Degenfechterin Ehler überrascht mit Silber
-
Ex-US-Präsidenten und Merkel bei Eröffnung von Obama-Center - Trump fehlt
-
Vance: Iran-Gespräche nicht so hart wie Talkshow-Auftritt
-
EU-Staaten hoffen nach Iran-Deal auf Bewegung auch in Ukraine-Frage
-
Vor Deutschland-Spiel: Wahi darf nun doch nach Kanada einreisen
-
Iran-Abkommen: Trump wütet gegen Kritiker und spricht von "Sieg"
-
Remis gegen Südafrika: Schicks Tschechen droht das Aus
-
"Im Prinzip": Neuer plant DFB-Abschied nach der WM
-
Konfettiregen über New York: Knicks frenetisch gefeiert
-
UN-Menschenrechtskommissar: Offensive auf sudanesische Stadt Al-Obeid muss gestoppt werden
-
EU-Gipfel in Brüssel beginnt mit Selenskyj als Gast
-
Iran-Gespräche: US-Vizepräsident Vance könnte am Wochenende in die Schweiz reisen
-
UN-Klimachef warnt in Bonn vor "Rosinenpicken" beim Klimaschutz
-
In Peine entkommener Straftäter in Italien gefasst
-
Schiffsverfolgungsdienste: Acht Schiffe durchqueren Straße von Hormus
-
Netanjahu ruft zu Erhalt von "lebenswichtiger" Beziehung zu den USA auf
-
Rentenkommission beschließt Empfehlungen - aber vorerst nicht einstimmig
-
Tunesien und Japan im 1000. WM-Spiel - Sondertrikot für Referee
-
Schweiz steuert auf Referendum über Neubau von Akw zu
-
Brasilien: Neymar fehlt auch gegen Haiti
-
Merz will "in Ruhe" über möglichen Hormus-Einsatz beraten
-
Halle: Zverev nach Sieg über Hanfmann im Viertelfinale
-
Videospiele: Vorverkauf für "GTA VI" startet am 25. Juni
-
US-iranisches Abkommen: Pakistanischer Premier verschiebt Besuch in der Schweiz
-
Restaurierung von Parthenon-Tempelfassade auf Akropolis in Athen abgeschlossen
-
Niederländischer Rechtspopulist Wilders hofft auf mehr rechte EU-Regierungschefs
"Recht auf selbstbestimmtes Sterben": Bundestag debattiert Regelung zur Sterbehilfe
Der Bundestag hat einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe genommen. Die Abgeordneten debattierten am Freitag in erster Lesung mehrere Anträge, die dem assistierten Suizid einen rechtlichen Rahmen geben sollten. Nötig ist die Neufassung, weil das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren die damalige Regelung gekippt hat. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass das von Karlsruhe formulierte Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gewahrt bleibt.
Die von drei Abgeordnetengruppen fraktionsübergreifend ausgearbeiteten Anträge weisen inhaltliche Überschneidungen auf. Sie unterscheiden sich aber in der Frage, wie hoch die Hürden sind, die Sterbewillige für den Zugang zu Sterbehilfe überwinden müssen. Unterschiedliche Vorstellungen gibt es auch in der Frage, ob gewerbsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich strafbar bleiben soll. Eine Entscheidung des Bundestags wird für Herbst erwartet.
Bei der Neuregelung müsse es darum gehen, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit einem "Schutzkonzept" zu flankieren, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens. "Suizid muss die seltene Ausnahme bleiben", sagte sie. "Er ist keine Alternative bei sozialen Nöten, Existenzsorgen oder Einsamkeit." Allerdings müsse es Sterbewilligen "in der letzten Phase der Krankheit" möglich sein, Zugang zu Sterbehilfe zu bekommen.
Baehrens unterstützt einen Antrag, der von rund 85 weiteren Abgeordneten mitgetragen wird. Dem Entwurf zufolge soll die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" grundsätzlich strafbar sein. Nicht rechtswidrig soll demnach die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch "volljährig und einsichtsfähig" ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat.
Eine liberalere Regelung strebt eine Gruppe um die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul an. Demnach sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage befinden, die mit schweren Leiden, insbesondere starken Schmerzen, verbunden ist. Es muss dem Entwurf zufolge aber aus ärztlicher Sicht feststehen, "dass es sich um einen absehbar nicht mehr veränderlichen Sterbewunsch handelt".
In der Debatte um die Neuregelung gehe es um die Frage, "wie wollen wir in diesem Land das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben schützen", sagte der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner im Bundestag. "Das Strafrecht ist der gänzlich falsche Ort, diese Autonomie zu gewährleisten." Der Antrag dieser Gruppe wird bislang von rund 45 Abgeordneten unterstützt.
Ein weiterer Gesetzesantrag legt die Betonung auf eine Regelung, die das vom Verfassungsgericht formulierte Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichert. Der Antrag sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor und soll klarstellen, "dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist". Er wird von rund 70 Abgeordneten unterstützt.
Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben
"Es ist doch geradezu widersinnig und unmenschlich, dass wir Menschen in unserem Land, die ihr Leben selbstbestimmt beenden möchten, keinen Zugang zu den geeignetsten Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen", sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr in der Debatte. Strafen für Sterbehilfe seien abzulehnen: "Es wird sich sonst kaum jemand mehr trauen zu helfen."
Eine grundsätzliche Ablehnung jeder Form von Sterbehilfe formulierte in der Debatte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch. "Es geht um die Fundamente unseres christlich-abendländischen Menschenbilds", sagte sie. "Jeder Suizid ist eine menschliche und soziale Katastrophe."
Der Bundestag will in dieser Frage ohne Fraktionszwang entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt. Seit dem Urteil ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.
A.Gasser--BTB