-
Elon Musk wirft OpenAI "Plündern" von gemeinnütziger Stiftung vor
-
Matchball um 1.21 Uhr: Zverev im Viertelfinale von Madrid
-
Gnadengesuch für Netanjahu: Israels Präsident beruft Prozessparteien zu Gesprächen ein
-
Ex-FBI-Direktor Comey wegen Bedrohung von Trumps Leben durch Instagram-Beitrag angeklagt
-
Ungarns designierter Regierungschef Magyar bietet Treffen mit Selenskyj im Juni an
-
Bayern-Schwur von Paris: "Ist noch was möglich"
-
Drama in Paris: Bayern-Traum am seidenen Faden
-
US-Medien: Ex-FBI-Direktor Comey wegen Onlinepost erneut angeklagt
-
König Charles III. ruft USA zum Zusammenhalt mit westlichen Verbündeten auf
-
Transport in Richtung Nordsee: Frachtkahn mit Buckelwal verlässt Wismarer Bucht
-
Auch ohne Kapitän: Eisbären vor zwölftem Titelgewinn
-
Nach Trump-Kritik an Kimmel: Behörde ordnet Überprüfung von ABC-Sendelizenzen an
-
Trump attackiert Merz wegen Iran-Kritik: "Er weiß nicht, wovon er spricht!"
-
Frachtkahn mit Buckelwal tritt Weg in Richtung offenes Meer an
-
PSG-Kracher: FC Bayern mit Musiala und Davies in der Startelf
-
Außenminister: Israel hat "keine territorialen Ambitionen im Libanon"
-
Kämpfe in Mali: Armee gibt Stellungen in Region Gao auf - Junta-Chef trifft russischen Botschafter
-
Anschlagsplan gegen Swift-Konzert in Wien: Angeklagter bekennt sich weitgehend schuldig
-
Konzernchef Blume: VW plant Einstieg ins Rüstungsgeschäft
-
Zwei Tote und ein schwer verletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen
-
Lob für Innovationskraft: Bundesregierung will auf ukrainische Waffen setzen
-
Einmalig in Europa: Brighton baut eigenes Frauen-Stadion
-
Trump zu König Charles III.: Die USA haben "keine engeren Freunde" als die Briten
-
Bergarbeiter vor Energieministerium in Ankara beenden ihren Streik
-
Tour de Romandie: Lipowitz Zehnter im Prolog
-
Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt
-
Zuckerabgabe soll nun doch kommen - Einnahmen für Gesundheitsmaßnahmen
-
US-Comedian Kimmel verteidigt Scherz über Melania Trump
-
Gesundheitsreform und Etat 2027: Koalition bringt Kernvorhaben auf den Weg
-
Sozial Schwächere bei Bildung benachteiligt - besonders Jungen betroffen
-
Spahn und Hoffmann rufen zu sachlicherem Umgang auf - Koalition "außer Tritt"
-
Transport in Richtung Nordsee geplant: Buckelwal in Frachtkahn geschwommen
-
Deutschland schiebt 25 straffällig gewordene Afghanen ab
-
Keine Fortschritte bei Iran-Verhandlungen ersichtlich - Flüssiggas-Tanker durchquert Straße von Hormus
-
Bild: DFL erhält 100 Millionen Euro als Darlehen von adidas
-
Verbraucherschützer begrüßen Zuckerabgabe
-
Mitteilung: Vereinigte Arabische Emirate wollen zum 1. Mai aus Opec austreten
-
Union sackt in Forsa-Umfrage deutlich ab - SPD und Linke gleichauf
-
Über 300.000 Tabletten in Mietwagen: Zollbeamte nehmen Drogenschmuggler fest
-
"Nur Ja heißt Ja": EU-Abgeordnete fordern EU-weite Definition von Vergewaltigung
-
Studie: Soziale Herkunft entscheidend für Bildungschancen - Jungen im Nachteil
-
Vier Festnahmen bei Durchsuchungen gegen mutmaßliche Schleuser in Hessen
-
Buckelwal vor Ostseeinsel Poel in Frachtkahn geschwommen - Weitertransport geplant
-
Spahn räumt ein: Koalition ist "außer Tritt geraten"
-
Anschlagsplan gegen Swift-Konzert in Wien: Hauptangeklagter bekennt sich schuldig
-
Verdi ruft für Donnerstag und Samstag zu Warnstreiks bei der Postbank auf
-
Koalition einigt sich auf Reform von Krankenversicherung
-
Brasilien: WM-Aus für Militao
-
Nagelsmann passt WM-Vorbereitung an
-
Zwei Tote und ein schwerverletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen
Urteil zu Masernimpfung: Anordnung ärztlicher Untersuchung von Schüler rechtens
Gesundheitsämter dürfen die ärztliche Untersuchung eines Schülers anordnen, wenn es Zweifel an einem Attest gibt, das den Betroffenen von einer Masernimpfung freistellt. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, wie es am Freitag mitteilte. Es ging um einen siebenjährigen Schüler, der sich nach Anordnung des Gesundheitsamts der Stadt Wuppertal zur Überprüfung seines ärztlichen Attests einer ärztlichen Untersuchung unterziehen sollte.
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Die Eltern legten jedoch ein Attest einer Ärztin aus Bayern vor. Dies bescheinigte dem Jungen mittels Vordruck eine zeitlich unbegrenzte Freistellung von sämtlichen Impfungen aufgrund medizinischer Gegenanzeigen. Gegen die anschließende Untersuchungsanordnung des Gesundheitsamts gingen die Eltern mit einem Eilantrag vor.
Das Verwaltungsgericht erklärte nun, das Gesundheitsamt habe zu Recht Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Attests gehegt. Allerdings könne die ärztliche Untersuchung nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Werde der Untersuchungsanordnung nicht Folge geleistet, dürfe gegen den Schüler aber ein sogenanntes Betretensverbot ausgesprochen werden.
Das Verbot betreffe wegen der geltenden Schulpflicht nicht den Unterricht, erklärte das Gericht weiter. Es umfasse jedoch Angebote der offenen Ganztagsbetreuung und außerschulische Veranstaltungen. Denn diese seien von der Schulpflicht ausgenommen.
Die Entscheidung fiel bereits am Mittwoch. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
D.Bachmann--VB