-
Kamel trifft auf Auto: Zirkustier in Baden-Württemberg verletzt - Wagen Schrott
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Weiterer mutmaßlicher Komplize bei Einreise festgenommen
-
EU-Länder einigen sich auf Ende von Zollfreiheit für Pakete unter 150 Euro
-
Korruptionsaffäre: Selenskyj unter Druck - Merz fordert Aufklärung
-
Mehr Angebot als Nachfrage: IEA sieht Ölmarkt derzeit nicht in Balance
-
Propalästinensische Aktivisten gelangen mit Hebebühne auf Brandenburger Tor
-
Seit April nach Deutschland gekommene Ukrainer sollen Bürgergeldanspruch verlieren
-
Lieferkettengesetz: Rechte Mehrheit im EU-Parlament stimmt für Lockerungen
-
Bund gewährt Pflegeversicherung kurzfristig Zusatzdarlehen von 1,7 Milliarden
-
Liedermacher Wolf Biermann in Gelehrtenorden Pour le mérite aufgenommen
-
Rekordregen in Argentinien: Pampa wird zum Sumpfgebiet
-
Auch Siegemund fällt aus: DTB-Team muss umplanen
-
Koalitionsausschuss: Schwarz-Rot will Signal bei Stärkung der Wirtschaft
-
Telefonbetrüger erbeuten in Rheinland-Pfalz Gold in Wert von rund 125.000 Euro
-
Totengedenken um Polizisten und NS-Opfer wegen sexueller Identität erweitert
-
Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade darf Demonstration nicht verhindern
-
Japans neue Regierungschefin: Ich schlafe "in der Regel nur zwei Stunden"
-
Totschlag mit Obststücken und Nüssen: Elfeinhalb Jahre Haft für 81-Jährige in Aurich
-
Frankreich gedenkt der Opfer der Pariser Anschläge vor zehn Jahren
-
Schleswig-Holstein: 16-Jähriger stiehlt Auto und rammt Streifenwagen
-
Sexuelle Übergriffe auf Kundinnen: Dresdner Tätowierer rechtskräftig verurteilt
-
Haft- und Bewährungsstrafen für Schleusergruppe aus Thüringen
-
Umfrage: Deutsche Wirtschaft weiter stark von ausländischer Digitaltechnik abhängig
-
Merz erwartet von Kiew Aufklärung in Korruptionsaffäre - Telefonat mit Selenskyj
-
Gedenkfeiern für die Opfer der Pariser Anschläge vor zehn Jahren beginnen
-
Medien: Klose vor Vertragsverlängerung beim Club
-
Europäischer Gerichtshof: Alkoholfreies Getränk darf nicht als Gin verkauft werden
-
Tischtennistrainer missbraucht Jugendliche: Lange Haftstrafe in Hessen
-
Schlag gegen internationale Cyberkriminalität: Durchsuchung auch in Deutschland
-
EU-Kommission leitet weiteres Verfahren gegen Google ein
-
Berufungsprozess für Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt im März
-
US-Bundesrichter ordnet Freilassung hunderter Migranten auf Kaution an
-
"Flickenteppich" Grundsteuer: Eigentümerverband beklagt teils große Unterschiede
-
Kokainschmuggel über Hamburg: Urteil gegen Hafenmitarbeiter rechtskräftig
-
DFB-Elf: Auch Kapitän Kimmich fällt aus
-
"Schwerer Fehler": Wirtschaftsverbände fordern Stopp der Rentenpläne
-
Deutscher Journalisten Verband: BBC sollte sich nicht von Trump einschüchtern lassen
-
Drogenbande soll Söldner angeheuert haben: Zugriff nach Ermittlungen in Deutschland
-
Jährliche Zählung: Wolfsvorkommen in Deutschland stabil
-
SPD lehnt Nachverhandlung zu Rentenpaket ab - Junge Union setzt Merz unter Druck
-
Britische Wirtschaft entwickelt sich im dritten Quartal schlechter als erwartet
-
Klage scheitert vor BGH: Wirecard-Aktionäre müssen sich nach Pleite hinten anstellen
-
Nach 232 Jahren: USA stoppen Produktion von Ein-Cent-Münzen
-
Tödliche Bärenangriffe: Polizei in Japan darf mit Gewehren auf Tiere schießen
-
Islamistische Propaganda: Durchsuchungen in zwölf Bundesländern
-
Brasilianischer Indigenen-Anführer Raoni will Lula "Standpauke" halten
-
Sieben Jahre Jugendhaft für Totschlag an eigener Mutter in Baden-Württemberg
-
Jugendlicher Islamist in Mainz zu mehr als zwei Jahren Jugendhaft verurteilt
-
Waffen für Anschläge beschafft: Mutmaßliches Hamas-Mitglied in Untersuchungshaft
-
Koalition setzt bei Wehrdienst zunächst weiter auf Freiwilligkeit
Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft - und die Sorgen um mögliche Personalmängel insbesondere in der Pflege bestehen weiter. Die Vorgabe führe "in der Alten- und Krankenpflege, in Arztpraxen, bei der Feuerwehr sowie im Rettungsdienst dazu, den Personalmangel in den sensibelsten Bereichen zu verschärfen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
"Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar", urteilte Brysch. "Denn die derzeitigen Vakzine können die Verbreitung der aktuellen Variante kaum stoppen."
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), in dem Pflegeheimbetreiber organisiert sind, warnte vor einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Personalmangels. "Wir sind sehr besorgt, weil Versorgungsengpässe drohen, wenn flächendeckend Betretungsverbote für ungeimpftes Personal ausgesprochen werden", sagte Verbandspräsident Bernd Meurer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. "Es wird Pflegeheime geben, die dann ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr versorgen können."
Meurer kritisierte zudem, dass es noch viele offene Fragen gebe. "Ich muss als Arbeitgeber zum Beispiel verbindlich wissen, was die arbeitsrechtlichen Folgen sind: Darf man kündigen? Und welche Haftungsansprüche gibt es, bis das Gesundheitsamt entschieden hat?"
Heimen, die ungeimpftes Personal weiter beschäftigten, um die Versorgung zu gewährleisten, drohe ein Rechtsrisiko. "Was, wenn es dann zu einem Ausbruch kommt und ein Angehöriger den Betreiber deshalb verklagt?", fragt Meurer. Der Gesetzgeber müsse gewährleisten, dass von ihm angeordnete Maßnahmen auch umsetzbar seien - "das ist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht derzeit nicht der Fall".
Seit diesem Dienstag müssen die Beschäftigten in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - sie müssen dafür ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Legen die Beschäftigten keinen der geforderten Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde soll die Betroffenen dann zunächst erneut auffordern, den Nachweis in einer angemessenen Frist vorzulegen, die aber im Gesetz nicht näher definiert ist. Bleibt dies erneut aus, muss das Amt im Rahmen seines Ermessens über ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot entscheiden.
H.Seidel--BTB