-
Israelisches Außenministerium: Chamenei-Sohn "weiterer Tyrann" an Spitze des Iran
-
Iran-Krieg: Wadephul zu politischen Gesprächen nach Zypern gereist
-
Paris-Nizza: Kanter gewinnt zweite Etappe
-
Machtübernahme des Chamenei-Sohns: Iran setzt Angriffe fort - Ölpreise steigen massiv
-
Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen
-
KI-Unternehmen Anthropic verklagt US-Regierung wegen Streit mit Pentagon
-
Angriff auf Schule im Iran: US-Demokraten fordern unabhängige Untersuchung
-
Holpriger Start von Prozess gegen inhaftierten Erdogan-Rivalen Imamoglu in Istanbul
-
Leiche von 71-Jähriger in Bayern entdeckt - Vermisster Ex-Ehemann gefesselt bei Täter
-
Trump "nicht glücklich" über Wahl von Chamenei-Sohn zu neuem iranischen Anführer
-
Union und SPD wollen Reformkurs fortsetzen - trotz Schlappe bei Landtagswahl
-
Mord an Flugbegleiterin vor 33 Jahren: Lebenslange Haft in Bonn
-
Eberl zu Verhandlungen mit Neuer: "Soll erst mal 40 werden"
-
77-Jährige aus Bayern übergibt falschen Polizisten mehr als hunderttausend Euro
-
15-jähriger Autofahrer durchbricht in Aachen Polizeikontrolle und flieht
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel
-
Nagelbombe nahe New Yorker Bürgermeisterresidenz: Polizei ermittelt wegen "Terrors"
-
Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden
-
Konflikt zwischen Israel und Hisbollah im Libanon verschärft sich weiter
-
Trump fordert von Australien Asyl für Irans Fußballerinnen
-
Nato fängt erneut Rakete aus dem Iran über türkischem Luftraum ab
-
Studie: Früherkennung trägt zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei
-
Toter Säugling in Babyklappe in Leipzig: Mutmaßliche Mutter meldet sich
-
Baden-Württemberg: Özdemir lehnt Teilung von Amtszeit des Ministerpräsidenten ab
-
Hagel sieht "keinen Automatismus" für Koalition mit den Grünen in Baden-Württemberg
-
SPD will sich nach Wahldebakel stärker als Reformmotor profilieren
-
Syrer in Koblenz von Vorwurf der IS-Mitgliedschaft freigesprochen
-
Pistorius: Extremismus und sexualisiertes Fehlverhalten in Bundeswehr inakzeptabel
-
Lebensgefährte tötet 21-Jährige in bayerischem Dillingen
-
Merz "besorgt" wegen steigender Energiepreise - Keine Festlegung bei Tankrabatt
-
Grüne nehmen "Schwung" aus Stuttgart mit - Partei gegen geteilte Regierungszeit
-
Medien: Fünf iranische Fußballerinnen flüchten zur Polizei
-
Zentrum für Luft- und Raumfahrt: Leuchtphänomen über Rheinland-Pfalz war Meteor
-
Macron: Internationale Mission soll Frachter in Straße von Hormus sichern
-
Merz: Wird bei Reformen mit SPD keine Verzögerungen durch Wahltermine geben
-
Hecking vor Rettungsmission: "Angst hemmt"
-
Explosion vor Synagoge im belgischen Lüttich - Ermittlungen wegen Terrorverdachts
-
Linke betonen nach Landtagswahl Zugewinne - Schwerdtner optimistisch für Zukunft
-
Prozess gegen inhaftierten Erdogan-Rivalen Imamoglu in Istanbul begonnen
-
Nach Ernennung von Chamenei-Sohn: Iran und Israel setzen Angriffe fort
-
Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen
-
"Es ist machbar": Hecking gibt sich kämpferisch
-
Trump verteidigt Krieg gegen Iran angesichts steigender Ölpreise
-
Verdacht auf Schwarzarbeit: Razzia in Baugewerbe in mehreren Bundesländern
-
"Ein großartiger Tag": Obst verlängert bei den Bayern
-
Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall
-
79-Jähriger bei München von S-Bahn erfasst und getötet
-
Mindestens fünf Tote bei Erdrutsch auf Indonesiens größter Müllkippe
-
FDP-Chef Dürr will trotz Wahldesasters im Amt bleiben
-
Nach Wahl in Baden-Württemberg: Parteien in Rheinland-Pfalz erhoffen sich Rückenwind
Baden-Württemberg lockert kommende Woche die Coronaregeln
Baden-Württemberg lockert in der kommenden Woche die Coronaregeln im Land. Die Verordnung werde "wie ohnehin geplant" in der kommenden Woche aktualisiert, das Einfrieren der Alarmstufe II werde beendet, teilte die Landesregierung am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim die 2G-Regelung für Hochschulen außer Vollzug gesetzt und in der Begründung erklärt, dass ein von der Hospitalisierungsrate abgekoppeltes Einfrieren der Regeln nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehe.
Baden-Württemberg hatte am 11. Januar entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen und Fällen auf Intensivstationen vorerst bis längstens Februar beizubehalten. Die Stufensystemlogik bleibe, erklärte die Landesregierung nun weiter. "Maßnahmen sollen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz, also der Zahl der Menschen, die wegen einer Covid-Erkrankung insgesamt im Krankenhaus behandelt werden müssen, und an der Belastung der Intensivstationen orientiert sein."
Auch in der Omikron-Welle gehe es darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Kranke in Baden-Württemberg eine angemessene Behandlung erhielten. "Allerdings warten wir die Bund-Länder-Beratungen ab, um die Beschlüsse in der Systematik berücksichtigen zu können", hieß es weiter. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen am Montag über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten.
Bei der VGH-Entscheidung ging es nur um die Hochschulen. Geklagt hatte ein ungeimpfter Student. Dass ungeimpfte Studierende durch das Einfrieren der Alarmstufe II in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht. "Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von der Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.
Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar. Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig seien. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen.
P.Anderson--BTB