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Bundestag verlängert Bundeswehr-Einsätze in Bosnien und im Kosovo
Der Bundestag hat am Donnerstag die Verlängerung der Bundeswehr-Einsätze in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo beschlossen. Damit können sich ein weiteres Jahr lang bis zu 50 deutsche Soldatinnen und Soldaten an der EU-geführten Mission Eufor Althea in Bosnien beteiligen. Das Bundeswehr-Kontingent an der Nato-geführten Mission KFOR (Kosovo Force) umfasst weiterhin bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten. Das Kabinett hatte die Mandatsverlängerungen Ende Mai auf den Weg gebracht.
Zentrale Aufgabe der Mission Eufor Althea in Bosnien ist weiterhin das Unterstützen der Umsetzung des Friedensvertrages von Dayton aus dem Jahr 1995. Als Nachfolgemission der von der Nato geführten "Stabilisation Force" (SFOR) soll Althea in dem Balkanland für Sicherheit sorgen. Weitere Ziele sind die Ausbildung der bosnischen Streitkräfte und die Schaffung eines sicheren Umfeldes für die Entwicklung des Landes.
In Bosnien-Herzegowina gibt es mehr als 30 Jahre nach Kriegsende weiter erhebliche Spannungen zwischen den Volksgruppen der Serben, Kroaten und der bosnischen Muslime. Vor allem auf Seiten der bosnischen Serben bestehen Tendenzen zu einer Abspaltung beziehungsweise einem Anschluss an Serbien.
Die Bundeswehr ist seit August 2022 an der Mission Eufor Althea mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten beteiligt, nachdem sie bereits von 2004 bis 2012 vor Ort war. Das deutsche Engagement umfasst derzeit insgesamt 36 Dienstposten.
Im Kosovo ist die Bundeswehr seit Juni 1999 präsent. Die Personalobergrenze liegt bei 400 Soldatinnen und Soldaten. Ziel der Nato-geführten KFOR-Mission ist es, ein sicheres Umfeld für den Aufbau einer zivilen Friedensordnung zu schaffen und zu erhalten sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu garantieren. Die Sicherheitslage im Kosovo gilt nach wie vor als fragil. 2023 war das Kontingent daher verstärkt worden.
Das KFOR-Mandat ist zwar grundsätzlich unbefristet, dennoch legt die Bundesregierung dem Parlament jährlich das Mandat zur Beratung und Entscheidung vor.
L.Maurer--VB