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BGH entscheidet über Vermietung und Versteigerung von Autos durch Pfandleiher
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (14.00 Uhr) über die Vermietung und Versteigerung von Autos durch ein bundesweit tätiges Pfandleihhaus. Dieses kaufte Autos zu einem niedrigen Preis, vermietete sie dann gegen eine monatliche Gebühr an den Verkäufer zurück und ließ sie nach einem halben Jahr versteigern. Die Verkäufer durften darauf bieten, der Preis lag aber deutlich höher. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)
Der Pfandleiher rechnete nämlich zusätzlich zum Ankaufspreis ausstehende Mieten, nicht ersetzte Schäden und eine Versteigerungsgebühr dazu. Wenn die Verkäufer das Auto selbst ersteigerten, bekamen sie dabei eventuell erzielte Mehrerlöse nicht zurück. Außerdem wurde vereinbart, dass der Pfandleiher bei Zahlungsverzug das Auto ohne Ankündigung sicherstellen durfte. Mehrere Kunden zogen in Hessen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich vor Gericht. Gegen die Urteile legte das Pfandleihhaus Revision beim BGH ein.
J.Bergmann--BTB