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Frühere Lebensgefährtin von Dieter Wedel in Berlin freigesprochen
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat die ehemalige Lebensgefährtin Dieter Wedels, Dominique Voland, vom Vorwurf der versuchten Erpressung des inzwischen gestorbenen Regisseurs freigesprochen. Es habe kein Tatnachweis erbracht werden können, sagte die Vorsitzende Richterin Franziska Wagner am Montag.
Die Anklage hatte der 45-Jährigen vorgeworfen, sich im Januar 2018 bei dem Regisseur gemeldet und Geld gefordert zu haben. Voland soll von Wedel zwischen 150.000 und 300.000 Euro dafür verlangt haben, dass sie in der #MeToo-Debatte verschiedenen Zeitungen keine negativen Tatsachen über ihn berichtet. Der Fernsehregisseur zahlte demnach nicht, erstattete hingegen Anzeige gegen Voland, mit der er bis 2009 zusammen war und einen gemeinsamen Sohn hatte.
Die 45-Jährige bestritt in ihrer Einlassung am Montag die Vorwürfe, den Sachverhalt schilderte sie ganz anders: Wedel habe sie mehrmals angerufen und sie gebeten, sich positiv in der Presse über ihn zu äußern, sagte Voland. "Er hatte offenbar Angst" vor einem von ihr geplanten Buch sowie einem Interview, das sie der Zeitschrift "Gala" gab. Zuerst überwies er ihr deshalb 10.000 Euro, wie Dokumente belegen. Später habe er ihr über einen gemeinsamen Freund 300.000 Euro geboten.
"Es liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor", sagte Staatsanwältin Kimberly Seifer in ihrem Plädoyer. Zudem könnten die Hauptbelastungszeugen, Wedel und seine Ehefrau Ursula Wolters, nicht mehr gehört werden. Beide hatten zu dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt, starben jedoch im Juli. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragten deshalb einen Freispruch. Die Vorsitzende Richterin folgte dem und sprach Voland frei. "Wenn wir Zweifel an Ihrer Schuld haben, müssen wir Sie freisprechen", sagte Wagner an die Angeklagte gerichtet.
2018 hatten mehrere Schauspielerinnen öffentlich den Vorwurf sexueller Übergriffe und demütigender Behandlungen gegen den Regisseur erhoben. Der Vorgang wurde zu einem Symbol der sogenannten #MeToo-Debatte um Sexismus in der Filmindustrie. Die Vorwürfe mündeten schließlich in einer Vergewaltigungsanklage der Staatsanwaltschaft in München. Wedel hatte die Vorwürfe stets als Teil einer Verleumdungskampagne zurückgewiesen. Mit seinem Tod war zugleich auch das Verfahren gegen ihn beendet.
Das Amtsgericht hatte in der nun verhandelten Sache bereits 2019 einen Strafbefehl gegen Voland erlassen. Gegen diesen legte die 45-Jährige Widerspruch ein, weshalb es zum Prozess kam. Der Beginn der Hauptverhandlung war dabei in der Zwischenzeit mehrfach angesetzt worden, musste aber aus unterschiedlichen Gründen jeweils verschoben werden.
N.Fournier--BTB