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Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
Wer als Schüler in einer Schultoilette Pfefferspray versprüht, darf laut einer Gerichtsentscheidung aus Berlin sofort für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Schüler habe den Schulfrieden erheblich beeinträchtigt, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Seine Aussage, dass er von einem vergleichsweise harmlosen Spray ausgegangen sei, sei eine Schutzbehauptung. (Az.: 3 L 511/26)
Den Eilantrag gestellt hatte ein zwölf Jahre alter Fünftklässler einer Berliner Grundschule. Mit einem Mitschüler hatte er in einer Schultoilette Pfefferspray versprüht. Weil mehrere Menschen über Atemwegsbeschwerden klagten, folgte ein Einsatz von Polizei und Rettungskräften. Der Zwölfjährige wurde daraufhin für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen.
Gegen den Ausschluss ging der Zwölfjährige gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag jedoch zurück. Es sei davon auszugehen, dass der Junge die Aufschrift auf der Dose wahrgenommen habe, hieß es zur Begründung. Außerdem liege es fern, dass er die Reizwirkung des Sprays beim Besprühen der Toilettenwände nicht selbst bemerkt habe.
Mitschülern zufolge hatten sich die beiden beteiligten Kinder darüber unterhalten, das Spray auch im Klassenraum einzusetzen, um für einen Unterrichtsausfall zu sorgen. Schon in der Vergangenheit sei der Zwölfjährige mit störendem und respektlosen Verhalten aufgefallen, erklärte das Gericht. Es gewichtete die Wiederherstellung des Schulfriedens höher als einen Lernrückstand durch den Unterrichtsausschluss.
C.Kreuzer--VB