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Diensthund auf Mann losgelassen: Bewährungsstrafe für Polizistin in Hamburg
Weil sie bei einem Einsatz unverhältnismäßig einen Diensthund auf einen Mann losgelassen haben soll, hat das Amtsgericht Hamburg eine Polizistin zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie soll zudem 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Schuldig gesprochen wurde die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im Januar 2023 als Diensthundeführerin einen Polizeieinsatz unterstützt hatte. Sie entschied, den Hund gegen einen auf der Rückbank eines Auto sitzenden Mann einzusetzen, als dieser sich weigert, aus dem Fahrzeug auszusteigen.
Gegen den Mann bestand der Verdacht der Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss. Die Polizistin setzte den Diensthund zunächst rechtmäßig ein und ließ ihn mit Maulkorb gegen den Körper des Manns stoßen. Als das wirkungslos blieb, entfernte sie den Maulkorb und ließ den Hund zubeißen.
Diese Entscheidung war laut Urteil unverhältnismäßig. Zum Zeitpunkt der Entscheidung gab es demnach keine Grundlage dafür. Der Hund biss dem Mann mehrfach in beide Arme und Oberschenkel. Die Verletzungen mussten teilweise genäht und wegen einer Wundinfektion operativ behandelt werden.
A.Zbinden--VB