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EuGH: Google muss womöglich für Youtube-Videos von Geschäftspartner haften
Google kann in Italien womöglich für Youtube-Videos mit Glücksspielwerbung haftbar gemacht werden, die ein Geschäftspartner hochlud. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Das italienische Gericht muss aber prüfen, ob Google die Inhalte der Videos kannte. (Az. C-421/24)
In Italien ist Werbung für Glücksspiele oder Wetten mit Geldgewinnen verboten. 2022 verhängte die italienische Aufsichtsbehörde eine Geldstrafe von 750.000 Euro gegen Google. Das Unternehmen musste außerdem mehrere Videos von Youtube entfernen, die für Online-Gewinnspiele warben.
Diese Videos waren von einem Content-Ersteller hochgeladen worden, der eine Geschäftspartnerschaft mit Google hatte. Darin war vorgesehen, dass die Einnahmen aus der vor jedem Video geschalteten Werbung geteilt wurden. Außerdem wurde vereinbart, dass die Inhalte der Videos, das Hauptthema des Kanals, die meistgesehenen und neuesten Videos sowie die zugehörigen Metadaten kontrolliert wurden.
Google klagte gegen die Entscheidung der Behörde vor einem italienischen Gericht. Dieses befragte den EuGH. Der EuGH erklärte nun, dass eine Befreiung von der Haftung in einem solchen Fall nur für Vermittler in Frage käme, die nichts über die Videos wüssten. Wenn Betreiber dagegen das Hauptthema eines Videokanals, die meistgesehenen oder neuesten Videos und die zugehörigen Metadaten prüfen, sei die Lage anders.
Dann könnten sie nicht geltend machen, nur als Vermittler zu handeln. Das italienische Gericht muss nun den Vertrag daraufhin prüfen, ob Google in Unkenntnis darüber sein konnte, dass der Kanal Gewinn- und Glücksspiele als Hauptthema hatte und in Videos dafür warb.
B.Baumann--VB