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Nach Auslieferung: Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt
Der wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich, der durch eine Änderung seines Geschlechtseintrags Schlagzeilen machte, soll seine Freiheitsstrafe in einer Männerhaftanstalt absitzen. Das entschied die Leitung des für Liebich zuständigen Frauengefängnisses in Chemnitz laut einer Mitteilung vom Donnerstag. "Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat", erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU).
Liebich muss eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Das Amtsgericht Halle in Sachsen-Anhalt verurteilte den früher unter dem Vornamen Sven bekannten Neonazi im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs. Zum Haftantritt im Chemnitzer Frauengefängnis erschien Liebich im August vergangenen Jahres nicht und setzte sich ab. Anfang April wurde Liebich in Tschechien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Laut "Mitteldeutscher Zeitung" trug er Männerkleidung und hatte einen kahlrasierten Kopf.
Am Mittwoch wurde Liebich nach Deutschland ausgeliefert. Nach Angaben der Frauenhaftanstalt Chemnitz wurde Liebich am Mittwoch zunächst dort aufgenommen. Die Anstaltsleitung habe jedoch entschieden, "dass eine Unterbringung der Person Liebich nach Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls in der JVA Chemnitz nicht erfolgen kann". Liebich sei daher noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden.
Liebich war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Ende 2024 änderte Liebich den Geschlechtseintrag von männlich in weiblich, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich zum Haftantritt in ein Frauengefängnis geladen wurde.
Kritiker wie Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen äußerten in der Vergangenheit allerdings den Verdacht, dass es sich bei dem Geschlechterwechsel um eine gezielte Provokation des Rechtsextremisten gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz handeln könnte. Noch 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade in Halle als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet.
"Tricks, Täuschungen und Spielchen führen im Rechtsstaat nie zum Erfolg", erklärte Landesjustizministerin Geiert in Dresden. Mit der Verlegung in den Männervollzug habe die Anstaltsleitung "auch eine Entscheidung zu Gunsten der Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz getroffen".
"Für die Freiheitsstrafe gilt: Der Staat bestimmt für die Dauer des Freiheitsentzugs die Bedingungen der individuellen Lebensführung – und nicht der Gefangene selbst", betonte Geiert. "Dies geschieht unter Beachtung der Grundrechte – nicht mehr, aber auch nicht weniger." Geiert appellierte an den Gesetzgeber, das Selbstbestimmungsgesetz zügig zu reformieren.
Nach Angaben der JVA-Chemnitz prüft eine Haftanstalt ganz allgemein bei der Aufnahme eines oder einer Gefangenen die sachgerechte Unterbringung in Bezug auf das Geschlecht. Vom Grundsatz der Geschlechtertrennung könne im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der betreffenden Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt abgewichen werden.
Maßgeblich sei der Schutz Gefangener vor Übergriffen durch andere Häftlinge unabhängig vom Geschlecht der verurteilten Person. Nach Abwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Aspekte werde entschieden, "ob bei transgeschlechtlichen Personen eine Unterbringung im Frauen- oder Männervollzug" angezeigt sei.
Der Fall Liebich löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Das Regelwerk ermöglicht eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt ohne medizinische Nachweise. Die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes an.
Der Presserat wies im übrigen im vergangenen Jahr eine Beschwerde gegen die Verwendung von Liebichs früherem Vornamen Sven in Berichten zurück. Das Gremium zur freiwilligen Selbstkontrolle der Medien hielt es demnach ebenfalls für "wahrscheinlich, dass Marla-Svenja Liebich die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen".
P.Staeheli--VB