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US-Prozess um Social-Media-Sucht: Zuckerberg bedauert schleppende Altersüberprüfung
In einem US-Modellprozess um mutmaßliche Social-Media-Sucht hat der Chef des Internetkonzerns Meta, Mark Zuckerberg, vorübergehende Mängel bei der Alterskontrolle eingeräumt. Zuckerberg bedauerte am Mittwoch in Los Angeles, dass Metas Foto- und Videoplattform Instagram minderjährige Nutzer in der Vergangenheit nur schleppend identifiziert habe. Instagram schreibt den Nutzern ein Mindestalter von 13 Jahren vor.
Zuckerberg wurde vor Gericht mit einem internen Dokument konfrontiert, nach dem Instagram im Jahr 2015 vier Millionen Nutzer unter 13 Jahren gehabt haben soll. Die Alterskontrolle habe sich in der Rückschau nicht in dem gewünschten Tempo verbessert, sagte Zuckerberg dazu. "Ich habe mir immer gewünscht, wir hätten das früher geschafft", sagte er vor den Geschworenen. Inzwischen sei aber alles "auf dem richtigen Stand".
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Fall einer heute 20-jährigen Kalifornierin, deren Name mit Kaley G.M. abgekürzt wird. Sie wirft den Betreibern von Online-Netzwerken wie Instagram und Youtube vor, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.
Der Anwalt der Klägerin, Mark Lanier, hatte zum Auftakt des Zivilverfahrens argumentiert, Internetkonzerne wie Meta und Google hätten mit Social-Media-Apps "eine Sucht in den Gehirnen von Kindern erzeugt". Ihnen sei es darum gegangen, sie möglichst lange auf den Plattformen zu halten, um die Werbeeinnahmen zu steigern. Instagram-Chef Adam Mosseri bestritt dagegen ein Suchtpotenzial der App.
A.Zbinden--VB