-
Prien: Interessen jüngerer Menschen stärker berücksichtigen
-
Medien: Erster Entwurf für Spritpreisdeckel enthält diverse Ausnahmen
-
Nadeln und Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Bundesweit immer mehr Fälle bekannt
-
Textilarbeiter in Bangladesch protestieren - gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei
-
Sechs Monate nach tödlicher Amokfahrt: Prozess gegen Mann in Leipzig begonnen
-
12.839 Tage nach Becker: Zverev offiziell die Nummer eins
-
Vermummte Jugendliche errichten Barrikade: Zwölf Festnahmen in hessischem Viernheim
-
NFL: Mahomes und Chiefs verspielen Führung kurz vor Schluss
-
Trump zeigt sich von Sieg seiner Republikaner bei US-Kongresswahlen überzeugt
-
Messi schießt Miami zum Sieg
-
NHL: Draisaitl eilt mit den Oilers von Sieg zu Sieg
-
KI als Ratgeber: Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben
-
NBA: Erster Saisonsieg für Wagners Nets
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Mexiko
-
"Phänomenal": Verstappen und Hamilton schultern Antonelli
-
"Hochgearbeitet": Boll würdigt Zverevs "Aufopferung"
-
"Getreten und getreten": Matthäus warnt vor Simeones Atlético
-
Zwei Tage vor US-Kongresswahlen: Trump bekräftigt Drohung gegen Iran
-
Koalitiongespräche für mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin starten
-
Sexueller Missbrauch von über 70 Kindern: Prozess gegen Brandenburger Arzt beginnt
-
Sicherheit von KI im Mittelpunkt des diesjährigen Digitalgipfels
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
Chervon ernennt Jody Grimsley zum Senior National Account Manager
-
Chervon ernennt Thomas Scherer zum Vice President of Organizational Development - Sales, End User Marketing, and Service
-
Chervon befördert Soobia Haroon zur Vice President, Human Resources - NA
-
Vettel gratuliert Nachfolger Antonelli: "Genieß es"
-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
-
Traumhaftes Profidebüt: Malek El Mala rettet Köln einen Punkt
-
Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten
-
DEL: Mannheim gewinnt Spitzenspiel in Berlin
-
Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären
-
Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen
Landessozialgericht stellt klar: Kein Bürgergeld für Studierende
Studierende haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das stellte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag in Celle veröffentlichten Urteil klar. Immatrikulierte Studenten seien auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen, wenn sie zeitweise nicht studieren. (L 11 AS 56/24)
Geklagt hatte ein 37-jähriger Mann aus Münster, der 2012 ein Musikstudium abgeschlossen hatte. Danach versuchte er mit verschiedenen Zweitstudiengängen und einem kurzzeitigen Arbeitsverhältnis, im Berufsleben Fuß zu fassen, was jedoch aufgrund einer psychischen Erkrankung misslang. Seit 2018 bezog er Bürgergeld. Zugleich schrieb er sich während dieser Zeit für ein Mathematikstudium an der Universität Osnabrück ein.
Nachdem das Amt davon Wind bekam, forderte es von dem 37-Jährigen 2400 Euro Bürgergeld zurück. Die Behörde begründete dies damit, dass die Aufnahme eines Studiums den Bezug einer Grundsicherung ausschließt. Der Kläger erklärte seinerseits, er habe tatsächlich nicht eine einzige Vorlesung besucht und damit effektiv nicht studiert. Auch sei er in dieser Zeit durchgängig krankgeschrieben gewesen. Zudem argumentierte der Mann, er sei nicht korrekt über die Rechtslage informiert worden.
Das LSG entschied nun im Einzelfall, dass der Mann das Geld nicht zurückzahlen muss, da ihm keine grob fahrlässige Verletzung seiner Mitteilungspflichten vorgeworfen werden könne. Die Behörde habe ihn nicht auf die Rechtslage hingewiesen, obwohl er seine weiteren Studienpläne offenbart hatte.
Grundsätzlich bestätigte das Gericht jedoch die Rechtsprechung, wonach der Ausschluss vom Bürgergeld auch bei einem Zweitstudium gilt, für das kein Anspruch auf Bafög besteht. Es reiche, das der Betroffene für ein dem Grunde nach förderungsfähiges Studium immatrikuliert sei.
L.Meier--VB