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Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung
Wegen des für den 24. Februar geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verschiebt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz. Diese findet stattdessen am 26. Februar statt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. (Az. 2 BvE 4/23)
An das Gericht wandte sich der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. Auf seinen Eilantrag hin hatten die Richterinnen und Richter schon im Sommer 2023 entschieden, dass die Abstimmung über das Gesetz verschoben werden musste. Schließlich wurde es im September 2023 verabschiedet.
Es sieht unter anderem vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ob es bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe überhaupt noch so besteht, ist unklar, denn die neue Bundesregierung aus Union und SPD vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung. Bislang konnten sich die beteiligten Ministerien und Fraktionen aber nicht einigen.
Am 26. Februar wird am Bundesverfassungsgericht zunächst verhandelt, ein Urteil wird noch nicht erwartet. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
Die CDU-Politikerin Süssmuth war am Sonntag im Alter von 88 Jahren gestorben. Sie gilt als eine der wichtigsten Politikerinnen der Bundesrepublik, war Ministerin und Bundestagspräsidentin und kämpfte für die Gleichberechtigung.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte am Montag einen Staatsakt für sie angeordnet, zu dem Vertreter aller Verfassungsorgane - also auch des Bundesverfassungsgerichts - geladen sind. Die Trauerzeremonie beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Sankt-Hedwigs-Kathedrale in Berlin. Im Anschluss folgt der eigentliche Staatsakt im Plenarsaal des Bundestags.
H.Kuenzler--VB