-
Nach Hantavirus-Ausbruch: Kreuzfahrtschiff mit 150 Menschen an Bord darf nicht anlegen
-
Wadephul sieht Deutschland und Israel in neuer Phase der Sicherheitspartnerschaft
-
Amokfahrt in Leipzig: Beschuldigter in Psychiatrie eingewiesen
-
Mindestens 17 Tote bei russischen Angriffen auf Kramatorsk und Saporischschja
-
Wadephul: Iran muss "Politik der Brandstiftung" beenden
-
Trump nennt Iran-Krieg "kleines Scharmützel" und appelliert an Teheran
-
Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger vorerst in Psychiatrie
-
Bisheriger Innenminister Strobl soll in Stuttgart Landtagspräsident werden
-
Italienische Unicredit legt Angebot für Übernahme von Commerzbank vor
-
Nach Beginn von Hormus-Einsatz: Iran und USA drohen einander mit Wiederaufnahme der Kämpfe
-
Vuelta der Frauen: Koch bleibt im Roten Trikot
-
Toter und Verletzter bei Schusswechsel in Nienburg - keine Gefahr für Bevölkerung
-
Frankreichs kranke Präsidenten: Auch Pompidou täuschte die Franzosen
-
Nouripour bemängelt fehlende Eigeninitiative Berlins im Umgang mit Iran
-
Zweifel an Erfolg von Walrettung wachsen - Experten halten Tier für tot
-
Lebenslange Haft für 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an Familie in Hessen
-
Dobrindt will "Migrationswende" vorantreiben und Zivilschutz stärken
-
Autobranche gespalten: Lockerung der EU-Vorgaben könnte Elektro-Vorreiter ausbremsen
-
Tödlicher Unfall mit Motorflugzeug und Segelflieger: Ursache offenbar Zusammenstoß
-
Syrischer Bürgerkriegsmilizionär in Thüringen zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Protesttag: Verbände warnen vor Einschnitten für Menschen mit Behinderungen
-
Spahn als Chef der Unionsfraktion bestätigt - 86,5 Prozent für CDU-Politiker
-
Straße von Hormus: USA drohen Iran bei Angriffen mit "vernichtender" Antwort
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi "zwischen Leben und Tod"
-
US-Importe steigen im März erneut stärker als Exporte
-
Dobrindt kündigt schärfere Abschiebepolitik und besseren Zivilschutz an
-
Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger war bis Ende April in Psychiatrie
-
Mitglied von Huthi-Miliz in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Ein Jahr Merz: Koalition zieht gemischte Bilanz und bekennt sich zu Fortführung
-
Ausflug von Entenfamilie sorgt in Weimarer Innenstadt für Aufsehen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Reiche führt Förderprogramm für Industrie fort
-
15-Jährige wegen Handy ermordet: Lebenslange Haft für Erzieherin in Niedersachsen
-
Umstrittene Geschlechtsänderung: Kommissarin vorerst von Beförderung ausgeschlossen
-
Ermittler: Mutmaßlicher Amoktäter von Leipzig bereits polizeilich bekannt
-
Biontech will drei deutsche Standorte schließen und massiv Stellen abbauen
-
WM: FIFA sucht Austausch mit iranischem Verband
-
Rund 1550 antisemitische Vorfälle in Bayern - Zentralratspräsident alarmiert
-
Nach Trumps Drohung: EU drängt auf Einhaltung von Zolldeal
-
Spritpreise: Mineralölkonzerne geben Tankrabatt bislang nur teilweise weiter
-
Leipziger Oberbürgermeister: Kein bei Amoktat Verletzter mehr in Lebensgefahr
-
US-Truppenabzug: Söder fordert mehr Einsatz von Bundesregierung
-
14-Jähriger setzt in Bayern versehentlich Auto in Bewegung - hoher Sachschaden
-
PSG-Kracher: Bayern mit Karl, Bischof und Guerreiro
-
US-Schauspieler Lively und Baldoni legen zähen Rechtsstreit bei
-
In Algerien inhaftierter französischer Journalist hofft auf Begnadigung
-
Rumänien: Pro-europäischer Regierungschef verliert Misstrauensvotum im Parlament
-
"Streit und überhitzte Debatte": SPD-Spitze zieht Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot
-
Straße von Hormus: Iran droht mit deutlicher Verschärfung der Angriffe
-
Biontech will mehrere Standorte schließen und bis zu 1860 Stellen abbauen
-
38 Euro pro Kopf für Fairtrade-Produkte: Umsatz erreicht 2025 neues Rekordhoch
Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot
Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.
Es betonte zugleich, dass es sich um "eine Einzelfallentscheidung" vor dem Hintergrund der zwischen den Parteien geschlossenen konkreten vertraglichen Regelungen gehandelt habe. "Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts spielen keine entscheidende Rolle", hieß es.
Der Arbeitgeber, ein Krankenhaus in Lippstadt, war ursprünglich in evangelischer Trägerschaft. Seit einer Fusion hat die Klinik laut Gericht je zur Hälfte einen katholischen und einen evangelischen Träger. Nach dem Trägerwechsel erging eine neue Dienstanweisung. Demnach darf Volz nur dort und bei akuter Lebensgefahr für die Mutter oder das ungeborene Kind abtreiben, sofern es keine medizinische Alternative gibt, mit der das Leben des Kindes gerettet werden kann.
Dagegen klagte er. Das Arbeitsgericht in Hamm wies seine Klage im August vergangenen Jahres ab. Die Klinik durfte dem Arzt demnach auch verbieten, Schwangerschaftsabbrüche in seiner eigenen Praxis in Bielefeld vorzunehmen. Volz ging gegen die Entscheidung in Berufung und bekam nun vor dem Landesarbeitsgericht zumindest teilweise Recht.
Im Rahmen ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dürfe die Klinik festlegen, welche Leistungen sie anbiete und welche nicht, betonte das Gericht. Die Weisung verstoße auch nicht gegen Gesetze und entspreche billigem Ermessen. Volz habe keinen dieser Weisung entgegenstehenden vertraglichen Anspruch. Die Einschränkung der Nebentätigkeit des Chefarzts durch die Weisung sei aber unwirksam.
Laut Urteil ergibt sich das aus den vertraglichen Regelungen zwischen Klinik und Arzt. Ein Komplettverbot von Schwangerschaftsabbrüchen ist von den Vereinbarungen zu Nebentätigkeiten demnach nicht gedeckt. Beschränkungen der Nebentätigkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen dürften jedenfalls nicht weiterreichen als die, die für den Arzt im Rahmen seiner Anstellung gälten. Dort gebe es eine Ausnahmeregelung.
Volz wertete die Entscheidung nach Angaben des ihn unterstützenden Kampagnennetzwerks innn.it als "großen Erfolg" und sprach von einem "großen Gewinn" für seine Patientinnen. Das grundsätzliche Probleme beim Thema Schwangerschaftsabbruch in konfessionellen Kliniken sei aber nicht gelöst. Das Netzwerk warnte vor "Versorgungslücken", weil diese Abtreibungen weiterhin per Arbeitsanweisung untersagen dürften.
Die beklagte Klinik erklärte, sie sehe sich durch die Entscheidung grundsätzlich in ihrer Position als Arbeitgeber bestätigt und "das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt". Mit Blick auf die Entscheidungen zur Nebentätigkeit des Chefarzt werde sie das schriftliche Urteil abwarten und analysieren.
Vor der Verhandlung dort demonstrierten nach Angaben der Polizei etwa 500 Unterstützerinnen und Unterstützer von Volz in der Innenstadt von Hamm unter dem Motto "Reproduktive Gerechtigkeit". Darunter war die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang, die bei der Anreise im Zug als auf Instagram schrieb: "Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch". An einer Gegendemonstration nahmen der Polizei zufolge 14 Menschen teil, beide Versammlungen verliefen friedlich.
Auch das Erzbistum Paderborn begrüßte das Urteil als Bestätigung seiner Position. Dass katholisch mitgetragene Kliniken "aus ihrer Überzeugung heraus keine nicht-indizierten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entspricht dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht religiöser Träger", erklärte das Bistum.
Die "unbedingte Achtung vor dem Leben" entspreche dem Menschenbild, auf dem katholischen Lehre fuße, fügte es an. Ihm sei aber bewusst, dass es "Umstände" geben könne, in denen die Position der katholische Kirche zu Schwangerschaftsabbrüchen als unzureichend empfunden werde.
S.Spengler--VB