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Anklage fordert Bewährungsstrafen nach Zugunglück mit fünf Toten in Bayern
Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten hat die Staatsanwaltschaft für die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter Bewährungsstrafen gefordert. Für den als Bezirksleiter der Bahn für die Strecke zuständigen Manfred S. plädierte die Anklage am Donnerstag vor dem Landgericht München II nach Angaben eines Gerichtssprechers auf zwei Jahre Haft auf Bewährung. Für den zuständigen Fahrdienstleiter Andreas M. verlangte sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Nach Ende der Beweisaufnahme sah die Anklagebehörde die Schuld der beiden Männer als erwiesen an. Sie sollen nach der Forderung der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Der Vertreter der Nebenklage verzichtete auf eine konkrete Strafmaßforderung.
Der angeklagte Fahrdienstleiter hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, den Hinweis eines Lokführers auf einen "Schlenkerer" an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben zu haben. Er bestritt aber, dass die in den Regularien der Bahn festgelegten Signalwörter für sofortige Maßnahmen in dem Gespräch gefallen seien. Der Bezirksleiter der Bahn bestritt, dass Probleme bei den gebrochenen Betonschwellen bereits als dringlich erkannt waren.
Bei dem Zugunglück am 3. Juni 2022 waren vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge gestorben. 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Ein Urteil in dem Prozess soll am Montag fallen.
A.Ruegg--VB