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Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung
In der juristischen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Schmerzgriffen hat die Berliner Polizei eine Niederlage erlitten. Die Berufung der Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach sogenannte Nervendrucktechniken und Schmerzgriffe durch Polizisten gegenüber einem Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation rechtswidrig waren, wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg abgewiesen, wie dieses am Montag mitteilte. Der Beschluss, der bereits am Donnerstag fiel, ist laut OVG unanfechtbar.
Die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung einer Berufung seien nicht erfüllt, hieß es vom OVG. Die Berliner Polizei hätte darlegen müssen, warum das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen sei. Stattdessen habe sie lediglich eine eigene, abweichende Würdigung entgegengehalten.
Ursprünglich geklagt hatte ein 21-jähriger Aktivist, der sich im April 2023 an einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni beteiligt hatte. Nach der Auflösung der Versammlung kam er der Aufforderung, sich von der Fahrbahn zu entfernen, nicht nach, woraufhin Polizisten sogenannte Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken anwendeten.
Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts sind Schmerzriffe und Nervendrucktechniken zwar grundsätzlich zulässig, waren im konkreten Einzelfall aber unverhältnismäßig und nicht erforderlich. Die Polizisten hätten den Kläger von der Fahrbahn tragen können, dafür hätten ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung gestanden, befand das Verwaltungsgericht im März 2025.
B.Wyler--VB