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Gesetzentwurf sieht schärfere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte vor
Das Bundesjustizministerium hat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schärfere Strafen für Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte vorsieht. "Der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen", erklärte dazu Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD). Auch Ärztinnen und Ärzte, anderes medizinisches Personal sowie Gerichtsvollzieher sollen besser geschützt werden.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, begrüßte die geplante Gesetzesverschärfung kurz vor der Silvesternacht als "ein wichtiges Signal". Angriffe auf Einsatzkräfte seien kein Ausnahmefall mehr, sondern Teil des Einsatzalltags geworden, sagte Peglow den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben). "Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, greift den Rechtsstaat an – und dieser Angriff muss spürbare Konsequenzen haben."
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Freiheitsstrafe für einen tätlichen Angriff auf Angehörige der Polizei, der Rettungskräfte oder medizinischen Berufe von derzeit mindestens drei Monaten auf sechs Monate zu erhöhen. In besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. "Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch hinterlistige Überfälle auf die genannten Personen zu den besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe gehören", erklärte das Justizministerium, etwa wenn diese in einen Hinterhalt gelockt werden.
BDK-Chef Peglow sagte den RND-Zeitungen, die Anhebung des Strafmaßes sei mehr als eine symbolische Verschärfung: "Sie schränkt den Spielraum für die Einstellung von Verfahren und für milde Sanktionen deutlich ein, erhöht den Druck zu einer Anklage und führt dazu, dass Freiheitsstrafen nicht mehr ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden können." Damit verändere sich die rechtliche Bewertung solcher Taten "spürbar".
Höhere Strafrahmen allein hätten allerdings nur eingeschränkt eine abschreckende Wirkung - "insbesondere bei spontanen und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangenen Taten", sagte Peglow weiter. Entscheidend sei daher, "dass der Rechtsstaat funktioniert". Schutz entstehe nicht durch Gesetzesüberschriften, sondern durch schnelle Ermittlungen, konsequente Anklagen und zeitnahe Urteile.
Justizministerin Hubig will mit dem Gesetzentwurf auch "politische Entscheidungsträger" gegen Drohungen und Gewalt stärken. Richter sollen künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat "eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit" beeinträchtigen könnte. Deutlich schärfer will die Ministerin zudem gegen Volksverhetzung vorgehen: Statt Freiheitsstrafen von bisher drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können.
Der Gesetzentwurf wurde laut Ministerium am Dienstag an Länder und Verbände versandt und auf der Internet-Seite des Ministeriums veröffentlicht. Bis zum 30. Januar sei nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Das Bundeskriminalamt hatte am Montag einen Höchststand bei Angriffen gegen Polizeibeamte gemeldet. 2024 waren es mehr als 46.000 Fälle, das waren 38,5 Prozent mehr als 2015. Bei Gewalttaten gegen sonstige Hilfskräfte – etwa von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Technischem Hilfswerk – wurden im vergangenen Jahr die höchsten Opferzahlen seit 2018 erfasst; es waren 2916.
C.Bruderer--VB