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EuGH: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen und ist nicht unabhängig
Im Streit um die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Haltung der EU-Kommission bestätigt: Das polnische Verfassungsgericht verstieß mit zwei Urteilen von 2021 gegen EU-Recht, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag erklärte. Das polnische Gericht hatte damals - noch zu Zeiten der Regierung der nationalkonservativen PiS-Partei - den Vorrang des EU-Rechts vor der nationalen Rechtsprechung angezweifelt.
Hintergrund war der von der PiS vorangetriebene Umbau der Justiz in Polen, der unter anderem erheblichen Einfluss auf die Besetzung von Richterposten hatte. Das polnische Verfassungsgericht habe mit den Urteilen von 2021 "die wesentlichen Merkmale der Unionsrechtsordnung in Frage gestellt", erklärten die Luxemburger Richter. Nationale Gerichte seien jedoch verpflichtet, das EU-Recht anzuwenden, und könnten auch nicht einseitig bestimmen, in welchem Umfang sie dies tun.
Der EuGH befand zudem, dass das polnische Verfassungsgericht weiterhin nicht unabhängig sei. Das Warschauer Gericht genüge "nicht den Anforderungen an ein durch Gesetz errichtetes, unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne des Unionsrechts", urteilten die Richter. Der EuGH bezog sich damit auf die Ernennung von drei polnischen Verfassungsrichtern im Dezember 2015 und der Gerichtspräsidentin im Dezember 2016. Dabei sei gegen die Grundregeln für die Ernennungsverfahren verstoßen worden.
Der Streit zwischen Warschau und Brüssel stammt aus der Zeit der PiS-Regierung. Diese hatte nach Überzeugung Brüssels unter anderem mit der Einführung einer Disziplinarkammer für Richter im Jahr 2018 die Gewaltenteilung untergraben. Der PiS wurde zudem vorgeworfen, auch am Verfassungsgericht regierungstreue Richter einzusetzen. Die EU-Kommission hatte wegen der Justizreform verschiedene Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. Das Urteil des EuGH vom Donnerstag folgt auf eine Klage der Kommission im Rahmen eines dieser Verletzungsverfahren.
Das polnische Verfassungsgericht hatte mit den Urteilen vom Juli und Oktober 2021 argumentiert, Brüssel würde sich unrechtmäßig in innere polnische Angelegenheiten einmischen. Die EU-Verträge seien teilweise nicht mit dem polnischen Grundgesetz vereinbar, erklärten die Richter damals.
Polen war in Folge der Brüsseler Verfahren wegen der Verstöße gegen die in den EU-Verträgen festgelegten Rechtsstaatsprinizipien zu hohen Strafzahlungen verpflichtet worden. Weil Warschau sich weigerte, die 2021 angeordneten Strafe von täglich einer Million Euro zu zahlen, stoppte Brüssel die Auszahlung von EU-Geldern an Polen.
2022 wurde die umstrittene Disziplinarkammer für Richter in Polen abgeschafft. Im April 2023 wurde der tägliche Satz der Brüsseler Strafzahlungen halbiert, zwei Monate später ordnete der EuGh die vollständige Einstellung an. Im vergangenen Februar urteilte das Luxemburger Gericht aber, dass Polen der EU aus den vergangenen Jahren noch immer mehr als 320 Millionen Euro schulde.
Nach dem Amtsantritt der aktuellen EU-freundlichen polnischen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk 2024 beendete die EU-Kommission ihr Verfahren wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit gegen Warschau. Die Tusk-Regierung bemüht sich, die Reformen der Vorgängerregierung rückgängig zu machen. Der der Pis nahestehende polnische Präsident Karol Nawrocki kann die Reformen jedoch blockieren.
T.Ziegler--VB