-
Großbritannien: Burnham uneinholbar vorne in Verfahren um Starmer-Nachfolge
-
Fünf Jahre Ahrtal-Katastrophe: Caritas für Neuaufstellung von Katastrophenschutz
-
US-Armee startet neue Angriffswelle gegen den Iran
-
75-Jährige in Bayern wegen Totschlags an 79-jährigem Mann in Untersuchungshaft
-
Kolumbianer erschossen: Zweiter Toter bei ICE-Einsatz binnen einer Woche
-
US-Armee: Blockade iranischer Häfen beginnt am Dienstagabend
-
Trump kündigt "Rede an die Nation" für Donnerstag an
-
Europäische Schutztruppe plant baldige Manöver in Nachbarstaaten der Ukraine
-
Intel investiert weitere fünf Milliarden Euro in Irland
-
Europäische Schutztruppe plant Übungen in Nachbarstaaten der Ukraine
-
"Feste Überzeugung": Kessler rechnet mit El Malas Verbleib
-
Einsturz in Novi Sad: Prozess gegen serbischen Ex-Bauminister wieder aufgenommen
-
Straße von Hormus: Trump kündigt erneute Blockade iranischer Häfen und Abgabe an
-
Zwölf US-Bundesstaaten klagen gegen Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
Ungarisches Parlament stimmt für Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten
-
"Krieg gegen unser Land": US-Außenminister Rubio will IStGH "zerschlagen"
-
Staats- und Regierungschefs der Pro-Ukraine-Koalition beraten in Paris
-
Berliner CDU-Vorstand bestätigt Senator Evers als Spitzenkandidat
-
Parlamentarier: Erneut Toter bei ICE-Einsatz im Nordosten der USA
-
Geber stellen Millionen für Wiederaufbau im Gazastreifen in Aussicht
-
Bericht: Mindestens 42 Todesfälle in Polizeigewahrsam seit 2016
-
Fraktionschef Miersch ruft SPD zu Geschlossenheit auf
-
Getötete Ex-Ministerin Widdecombe: Brite unter Terrorverdacht festgenommen
-
Mögliche Stellenstreichungen: VW-Chef Blume nennt erstmals öffentlich Zahlen
-
Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Schleswig-Holstein
-
Gericht: Mette-Marits Sohn darf bis zu Berufungsurteil in den Hausarrest
-
Trump will Straße von Hormus "übernehmen" und für Schutz bezahlt werden
-
Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Tatverdächtige nach Deutschland ausgeliefert
-
Flammeninferno: Mindestens 28 Tote und Dutzende Verletzte bei Lokal-Brand in Bangkok
-
Riesiger Waldbrand im Süden von Paris - Löschflugzeuge tanken Wasser in der Seine
-
Leihe verlängert: Gruda bleibt bei RB
-
Cyberangriffe: EU und Großbritannien verhängen weitere Sanktionen gegen Russland
-
Diamantenkonzern De Beers will Südafrikas größte Mine zwei Jahre stilllegen
-
Zwölfjähriger bis zu Ohnmacht gewürgt: Polizei warnt vor Social-Media-Challenge
-
Koalition will Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant
-
15-Jährige in Hamburg tot in Kinderzimmer entdeckt: Mutter in Untersuchungshaft
-
Getötete Ex-Ministerin: Britische Anti-Terror-Polizei übernimmt Ermittlungen
-
Vor Ukraine-Treffen in Paris: Macron ruft zu verstärkter Waffenproduktion auf
-
Bilic neuer kroatischer Nationaltrainer
-
RB blendet Klopp-Gespräche aus: "Voller Fokus hier in Leipzig"
-
Spaniens Regierungschef ruft bei Besuch in Waldbrandgebiet zu besserer Prävention auf
-
Größte Eskalation im Iran-Krieg seit Vereinbarung der Waffenruhe Anfang April
-
Bundeswehr: Fürstenfeldbruck wird Standort für Ausbildung der Luftwaffe
-
"Jurassic Park"-Filmstar Sam Neill im Alter von 78 Jahren in Sydney gestorben
-
Auswärtiges Amt bestellt wegen Cyberangriffen russischen Botschafter ein
-
Spanischer Regierungschef Sánchez besucht Waldbrandgebiet in Andalusien
-
Reichinnek zu Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss: "Nächster Tiefschlag für Kinder"
-
Umwelthilfe: Ein Viertel der Landkreise mit hohem Risiko für schwere Hochwasser
-
Verbraucher müssen deutlich mehr für Flüge und Pauschalreisen zahlen
-
Maler und Bildhauer Anselm Kiefer in Gelehrtenorden Pour le mérite aufgenommen
Arbeit in mehreren EU-Staaten: EuGH legt Kriterien für anwendbares Recht fest
Wenn ein europäischer Arbeitnehmer in mehreren EU-Staaten arbeitet, kann es mit dem Arbeitsrecht kompliziert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte am Donnerstag Kriterien auf, um zu bestimmen, welches Recht angewendet werden muss. Konkret ging es um einen Franzosen, der als Lastwagenfahrer zwölf Jahre lang für ein luxemburgisches Transportunternehmen arbeitete. (Az. C-485/24)
Der Mann wurde im Jahr 2002 eingestellt. Im Arbeitsvertrag war vorgesehen, dass luxemburgisches Recht gilt. Der Fahrer sollte in mehreren europäischen Ländern Güter transportieren. Im Januar 2014 wollte das Unternehmen seine Arbeitszeit reduzieren, was er ablehnte. Im März 2014 stellte die Firma fest, dass er mehr als die Hälfte seiner Arbeit in Frankreich ausübte und darum bei der französischen Sozialversicherung angemeldet werden müsse.
Sie bestätigte ein Angebot, ihn in einem französischen Unternehmen einzustellen. Zum Juli 2014 wurde ihm aber gekündigt, da er seine Arbeitszeit nicht verkürzen wollte. Dagegen klagte er in Frankreich und forderte eine Entschädigung. Der französische Kassationsgerichtshof fragte den EuGH, welches Arbeitsrecht angewandt werden muss - da der Fahrer ja mit Frankreich einen neuen gewöhnlichen Arbeitsort bekommen sollte.
Dieser neue Ort müsse bei der Prüfung berücksichtigt werden, erklärte der EuGH nun. Er bezog sich auf das Übereinkommen von Rom von 1980. Demnach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zwar vertraglich auf ein Arbeitsrecht einigen. Das darf aber nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer Schutz entzogen wird, der ihm sonst zustünde.
Das anwendbare Recht sei über zwei Kriterien zu bestimmen: Erstens kann es das Recht des Staates sein, in dem der Arbeitnehmer normalerweise arbeitet. Wenn das nicht greift, kann es das Recht des Staates sein, in dem die Niederlassung der Firma ihren Sitz hat. Wenn der Arbeitsvertrag aber enge Verbindungen zu einem weiteren Land hat, gilt dessen Recht.
Im Fall des Lastwagenfahrers lässt sich über das erste Kriterium kein Staat bestimmen, wie der EuGH ausführte. Denn sein Arbeitsort habe sich verlagert. Also greife das zweite Kriterium, der Firmensitz in Luxemburg. Das französische Gericht müsse aber entscheiden, ob der Arbeitsvertrag doch engere Verbindungen zu Frankreich habe. Dabei muss es den letzten gewöhnlichen Arbeitsort und die Pflicht zur Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung berücksichtigen.
B.Wyler--VB