-
Bericht: AfD-Politik träfe Menschen in AfD-Hochburgen besonders hart
-
UNO: Debatte um Guterres-Nachfolge - Spekulation über Trump-Favoriten Infantino
-
Brot für die Welt warnt vor Folgen von Mittelkürzungen für Entwicklungshilfe
-
Verwaltungsgericht: Kein Aufenthaltstitel bei gefälschten Integrationsnachweisen
-
Wegen Klopp: DFB lädt zu PK
-
Autoabsatz in der EU im ersten Halbjahr deutlich gestiegen
-
Medien: Weltmeister Rodri zu Real Madrid?
-
Barmer-Umfrage: Mehrheit gegenüber KI-Einsatz in Medizin aufgeschlossen
-
Bremen: Verhinderter Autodieb schläft hinter Steuer von aufgebrochenem Wagen ein
-
Wohnungsbau: Ifo-Institut erwartet für 2026 Rückgang der Fertigstellungen
-
Russland warnt USA vor weiteren "inakzeptablen" Waffenlieferungen an die Ukraine
-
Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze nach Streit um Ampel-Heizungsgesetz
-
Google-Mutter Alphabet steigert Quartalszahlen deutlich und stockt Investitionen auf
-
Tesla steigert Umsatz - Musks massive Investitionspläne verunsichern Anleger
-
Einnahmen in Arztpraxen nach zwei Jahren wieder stärker gestiegen als Ausgaben
-
Popp traut BVB den Weg in die Bundesliga zu
-
Zahl der Alleinerziehenden geht in Zehnjahresvergleich leicht zurück
-
Bild: Millionenspende für Klopp
-
74-Jähriger in Sachsen-Anhalt von Zug erfasst und ums Leben gekommen
-
Ausbildung hat bei der Jugend gutes Image - doch manche zweifeln an ihrer Chance
-
Jugendliche unternehmen in Thüringen nächtliche Spritztour auf Autobahn
-
Proteste in Indien: Modi kündigt harte Strafen für Prüfungsbetrug an
-
Del Bosque: Spaniens Trainerqualität wichtiger Faktor
-
Gewalt in Mexiko: Bürgermeister und Journalist erschossen
-
Bundestrainer Kohlmann traut Zverev Angriff auf Platz eins zu
-
Lewandowski mit Niederlage beim Debüt gegen Messi-Klub
-
12.000 Menschen wegen Waldbrands in Touristenregion bei Bordeaux evakuiert
-
7er-Rugby: Wolfpack greift nach zweitem EM-Titel
-
Pedersen sauer: "Kämpferischster Fahrer? Witzlos"
-
Studie: Ohne technischen Fortschritt wird Wirtschaft in Deutschland schrumpfen
-
Nach Ankündigung von Seeblockade: Huthi-Miliz greift saudiarabische Öltanker an
-
Bundesverfassungsgericht urteilt über Tempolimit für Gesetze
-
Lawrow und Rubio führen Gespräch am Rande von Außenministertreffen in Manila
-
Defekt an Zugmaschine: Castor-Transport von Jülich nach Ahaus abgesagt
-
Nach Seeblockade-Verkündung: Huthi-Miliz meldet Angriffe auf saudiarabische Tanker
-
US-Repräsentantenhaus billigt mehr als eine Billion Dollar fürs Pentagon für 2027
-
Geldmangel in Tierheimen: Tierschutzbund kritisiert Bundesregierung
-
Nach neuen gegenseitigen Drohungen: USA melden weitere Angriffe auf den Iran
-
US-Abgeordnete verabschieden 95 Milliarden Dollar schweren Haushaltsplan
-
USA schließen Abkommen mit Saudi-Arabien über Aufbau von zivilem Atomprogramm
-
Neue US-Zölle: Kanada sagt Eröffnungsfeier für gemeinsame Brücke ab
-
Neuer US-Prozess wegen Social-Media-Sucht geplatzt
-
Neue US-Zölle: Kanada sagt Eröffnung von gemeinsamer Brücke ab
-
EU gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Prozess gegen Maduro beginnt im Juni 2027
-
Huthi-Rebellen warnen Schiffe im Roten Meer per Funkspruch vor Angriffen
-
Noosha Aubel, Potsdam, verwahrloste Grünflächen und marode Straßen: Der Bürger als zahlender Michel?
-
Teenager und bald Eton-Schüler: Britischer Prinz George feiert 13. Geburtstag
-
Missbrauchsopfer werfen Vatikan "Verschleppen" eines Verfahrens gegen Ex-Jesuiten vor
-
CDU-Geheimdienstexperte Henrichmann warnt vor Kooperation mit Rosatom in Lingen
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.
Nach Feststellungen des Gerichts ging der Beklagte von einer scharfen Waffe aus und konnte den Unterschied in der Situation nicht erkennen. Er ging demnach fälschlicherweise, allerdings unvermeidbar von einem Sachverhalt aus, bei dem die Abwehr des Angriffs mit der Machete als Notwehr gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Urteil (Az.: 10 O 368/23).
Konkret ging es in dem Prozess um einen Vorfall aus dem August 2020. Nach einer Geburtstagsfeier in Ochtendung fuhr der Kläger mit seinem Auto ein paar hundert Meter von einer Grillhütte in einen Wald hinein und wollte wenden. Auf einem angrenzenden Freizeitgrundstück befand sich der Beklagte und zerschlug mit einer Machete Holz für ein Grillfeuer.
Der Beklagte wurde auf das Auto aufmerksam und ging darauf zu, um seine Hilfe anzubieten. Aus laut Gericht nicht nachvollziehbaren Gründen nahm der Kläger das als aggressiv wahr. Er holte aus seinem Handschuhfach eine Schreckschusspistole und schoss dreimal auf den Mann. Als ein weiteres Auto hinzu kam, stieg der Kläger aus und ging zum Heck seines Fahrzeugs, wo der Beklagte Deckung gesucht hatte.
Weil er davon ausging, dass der Mann weiter auf ihn schießen könnte, schlug dieser mit der Machete mehrmals nach dem Kläger. Dabei schlug er ihm die linke Hand ab. Später wurde sie in einer Operation wieder angenäht.
Vor Gericht verlangte der Verletzte Schmerzensgeld. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beklagte mit der Machete befand sich durch die Gesamtumstände unvermeidbar in einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe, mit der auf ihn geschossen wurde, um eine Schreckschusswaffe handelte. Weil er sich unter scharfem Beschuss wähnte, geriet er in Panik und ging von einem Angriff gegen sich aus.
Seine Handlung mit der Machete war aus seiner Sicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff mit einer scharfen Pistole abzuwehren. Er musste realistischerweise befürchten, dass weiter auf ihn geschossen wird. Der Versuch, die Waffe wegzuschlagen, war aus seiner Sicht das mildeste Mittel, um zu versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Eine Flucht wäre nicht zur Abwendung der Gefahr eines möglichen weiteren Einsatzes der Schusswaffe geeignet gewesen, betonte das Gericht.
H.Kuenzler--VB