-
US-Flugzeugträger "Gerald R. Ford" erreicht Lateinamerika
-
Rechenzentren in Hessen: Google investiert 5,5 Milliarden Euro bis 2029
-
Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland
-
Türkische Opposition nennt Anklage gegen Erdogan-Rivalen Imamoglu politisch motiviert
-
Newsom: USA werden unter demokratischem Präsidenten Klimaabkommen wieder beitreten
-
Langer Kampf: Alcaraz ringt Fritz nieder
-
Gericht: Hundebesitzerin darf Pit-Bull-Mischling nicht halten
-
Chinesische Betrügerin in Großbritannien zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt
-
Artikel zu Spionageverdacht: BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen Medien
-
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
-
Nach EuGH-Urteil zu Mindestlohn entbrennt Debatte über Tarifverträge
-
Durchschnittspreis für eine Tasse Glühwein weiter kräftig gestiegen
-
Angeklagter zu Anschlag in Magdeburg: "Ich habe mit Absicht angegriffen"
-
"Alaaf" und "Helau": Jecken und Narren am Rhein starten in neue Karnevalssession
-
Online-Bewertungen: Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz
-
Erdogan-Rivalen Imamoglu drohen nach Anklage hunderte Jahre Haft
-
Bedrohung durch Russland: Wadephul ruft G7 zur Geschlossenheit auf
-
Weidel kritisiert Russland-Reise von AfD-Politikern und kündigt Konsequenzen an
-
Hunderte demonstrieren in Belgrad gegen Bauprojekt von Trump-Schwiegersohn
-
Atemgerät von Mitpatientin ausgestellt: 75-Jährige wird in Türkei ausgewiesen
-
Säugling in Bielefelder Park ausgesetzt: Polizei sucht nach Eltern
-
Urheberrechte im KI-Zeitalter: OpenAI verliert vor Gericht gegen die Gema
-
Datenklau mit Fakeshops in Internet: Haftstrafen für zwei Männer in Hannover
-
Supermarktmitarbeiter überführen in Sachsen Diebin von 60 Überraschungseiern
-
Minderjährige per Instagram zu Prostitution überredet: Haftstrafe in Bayern
-
Alabali Radovan dringt in Belém auf Fortschritte bei Klimaschutz und -finanzierung
-
Zwölf Tote bei Selbstmordanschlag in Islamabad: Taliban bekennen sich zu der Tat
-
Erdogan-Rivale Imamoglu drohen nach Anklage hunderte Jahre Haft
-
Ermittler heben stillgelegtes Drogenlabor in Niedersachsen aus
-
Ukraine: Klitschko rechnet mit geringer Zahl junger Rückkehrer nach Kriegsende
-
Haseloff schaltet sich in Streit um Magdeburger Weihnachtsmarkt ein
-
Mehr Flixbusse und -züge über die Weihnachtszeit
-
Kanalschleuse gesperrt und Anwohner betroffen: Weltkriegsbombe in Kiel entschärft
-
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter räumt Planung von Tat ein
-
Grüne fordern "unverzügliche" Bestandsaufnahme zur digitalen Souveränität
-
Chinas CO2-Emissionen flachen laut Auswertung ab
-
Letzte WM für CR7: "Wird der Moment"
-
Vier Millionen Schaden: Urteile gegen Brandstifter aus Hessen rechtskräftig
-
Bis zu 175 Dollar: FIFA kassiert auch bei WM-Parktickets ab
-
Trotz Fortschritten bei Cybersicherheit in Deutschland weiter Lücken
-
Männliche Schwangerschaft bei Seepferdchen läuft ohne weibliche Hormone ab
-
Urteil in Rheinland-Pfalz: Reichsbürger dürfen Waffen abgenommen werden
-
Unionsfraktion schenkt Merz Deutschlandfahne vom Reichstag zum Geburtstag
-
Aufrufe zu Anschlägen auf Politiker: Mann in Dortmund wegen Todeslisten festgenommen
-
Schausteller bestürzt über vorläufige Absage von Magdeburger Weihnachtsmarkt
-
Haft- und Bewährungsstrafen für zwei IS-Unterstützer wegen Spenden in Stuttgart
-
Minister: Zwölf Tote bei Selbstmordattentat in Pakistans Hauptstadt Islamabad
-
Verbände dringen auf Einsatz von Sondervermögen für ökologische Transformation
-
Koalitionsausschuss: Union im Bundestag setzt auf Einigung im Verbrenner-Streit
-
Kampf gegen Schwarzarbeit: Bundesregierung nimmt auch Lieferdienste ins Visier
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.
Nach Feststellungen des Gerichts ging der Beklagte von einer scharfen Waffe aus und konnte den Unterschied in der Situation nicht erkennen. Er ging demnach fälschlicherweise, allerdings unvermeidbar von einem Sachverhalt aus, bei dem die Abwehr des Angriffs mit der Machete als Notwehr gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Urteil (Az.: 10 O 368/23).
Konkret ging es in dem Prozess um einen Vorfall aus dem August 2020. Nach einer Geburtstagsfeier in Ochtendung fuhr der Kläger mit seinem Auto ein paar hundert Meter von einer Grillhütte in einen Wald hinein und wollte wenden. Auf einem angrenzenden Freizeitgrundstück befand sich der Beklagte und zerschlug mit einer Machete Holz für ein Grillfeuer.
Der Beklagte wurde auf das Auto aufmerksam und ging darauf zu, um seine Hilfe anzubieten. Aus laut Gericht nicht nachvollziehbaren Gründen nahm der Kläger das als aggressiv wahr. Er holte aus seinem Handschuhfach eine Schreckschusspistole und schoss dreimal auf den Mann. Als ein weiteres Auto hinzu kam, stieg der Kläger aus und ging zum Heck seines Fahrzeugs, wo der Beklagte Deckung gesucht hatte.
Weil er davon ausging, dass der Mann weiter auf ihn schießen könnte, schlug dieser mit der Machete mehrmals nach dem Kläger. Dabei schlug er ihm die linke Hand ab. Später wurde sie in einer Operation wieder angenäht.
Vor Gericht verlangte der Verletzte Schmerzensgeld. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beklagte mit der Machete befand sich durch die Gesamtumstände unvermeidbar in einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe, mit der auf ihn geschossen wurde, um eine Schreckschusswaffe handelte. Weil er sich unter scharfem Beschuss wähnte, geriet er in Panik und ging von einem Angriff gegen sich aus.
Seine Handlung mit der Machete war aus seiner Sicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff mit einer scharfen Pistole abzuwehren. Er musste realistischerweise befürchten, dass weiter auf ihn geschossen wird. Der Versuch, die Waffe wegzuschlagen, war aus seiner Sicht das mildeste Mittel, um zu versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Eine Flucht wäre nicht zur Abwendung der Gefahr eines möglichen weiteren Einsatzes der Schusswaffe geeignet gewesen, betonte das Gericht.
H.Kuenzler--VB