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Europäischer Gerichtshof entscheidet über Mindestlohnrichtlinie
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über die Mindestlohnrichtlinie. Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, verpflichtet die Mitgliedstaaten aber, klare und transparente Kriterien für die Bemessung festzulegen und ihre Höhe regelmäßig zu aktualisieren. Sie sollen sich dabei an Referenzwerten wie 60 Prozent des Medianlohns orientieren. (Az. C‑19/23)
Dagegen klagte Dänemark. Das Land findet, dass die EU hier nicht zuständig sei. Schweden unterstützte die Klage, Deutschland und sechs weitere EU-Staaten sowie die EU-Kommission traten dagegen als Streithelfer des EU-Gesetzgebers auf. Der zuständige Generalanwalt schlug in seinem Gutachten vor, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Die Richterinnen und Richter müssen dem aber nicht folgen.
K.Sutter--VB