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Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig
Die Urteile im spektakulären Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall sind nun vollständig rechtskräftig. Wie das Landgericht in der bayerischen Stadt am Mittwoch mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilten Angeklagten Sharaban K. als unbegründet. Nachdem davor die Staatsanwaltschaft und der zu lebenslanger Haft verurteilte Sheqir K. ihre Revision zurückgenommen hatten, gibt es vollständige Rechtskraft.
Das Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten im vergangenen Dezember wegen des Mordes an einer jungen Frau. Dem Urteil zufolge überredete Sharaban K. ihren Bekannten, eine 23 Jahre alte Frau zu ermorden, um so ihren eigenen Tod vortäuschen und ein neues Leben beginnen zu können. Davor hatte die zur Tatzeit 23-Jährige versucht, ihren Schwager töten zu lassen. Die beiden Angeklagten bestritten bis zuletzt die Vorwürfe, ihre Verteidiger forderten Freispruch.
Die Tat war im August 2022 begangen worden. Damals wurde die Leiche der Frau in einem Auto in Ingolstadt gefunden. Das Tatopfer hatte die Anstifterin über soziale Netzwerke gefunden. Sie hatte dort unter verschiedenen Vorwänden eine Vielzahl von Frauen angeschrieben und so schließlich das spätere Opfer ausfindig gemacht. Ihr Plan des Untertauchens scheiterte allerdings schnell. Bereits wenige Tage nach dem Fund der Leiche konnten die beiden Tatverdächtigen ermittelt werden.
G.Haefliger--VB