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Gericht: Hessische Sparkasse muss rechtsextremistischer Partei Konto eröffnen
Die Sparkasse im hessischen Wetzlar muss einer Gerichtsentscheidung zufolge der rechtsextremistischen NPD-Nachfolgepartei Die Heimat ein Girokonto eröffnen und führen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliege die Bank dem Gleichbehandlungsgrundsatz, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Montag mit. Mit dem Urteil gab das Gericht dem Bezirksverband Mittelhessen der Partei Recht. (Az.: 8 K 2257/23.GI)
2023 hatte die Sparkasse den Antrag des Bezirksverbands auf Eröffnung eines Girokontos abgelehnt. Dagegen ging der Bezirksverband gerichtlich vor und bekam Recht. Da die Sparkasse Wetzlar auch für andere politische Parteien Girokonten eröffnet habe, habe sie eine entsprechende Verwaltungspraxis etabliert, entschieden die Richter.
Unter der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sei sie deswegen verpflichtet, für den Bezirksverband von Die Heimat auch ein Girokonto einzurichten und zu führen. Die Bank könne sich auch nicht darauf berufen, dass Die Heimat als NPD-Nachfolgepartei verfassungsfeindliche Ziele hat. Das Bundesverfassungsgericht habe die NPD trotz ihrer Ziele nicht verboten.
Für verfassungsfeindliche Parteien gibt es laut Gericht als Sanktionsmöglichkeit den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Ansonsten bleibe es bei dem Grundsatz, dass ein darüber hinausgehendes Einschreiten der Exekutive nach derzeitigem Recht ausgeschlossen sei. Das gelte auch, wenn die Partei der freiheitlich demokratischen Grundordnung feindlich gegenüber stehe.
E.Burkhard--VB