
-
Münster setzt Ausrufezeichen - Regensburg vor Abstieg
-
Paderborn schlägt Schalke und springt auf Rang drei
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Drei Schwerverletzte
-
US-Außenminister Rubio spricht nach AfD-Einstufung von "Tyrannei" in Deutschland
-
Prinz Harry will Versöhnung mit seiner Familie
-
US-Regierung fordert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Schwarz knackt Europarekord über 800 m Freistil
-
Nach 29 Jahren: Popovich nicht mehr Trainer der Spurs
-
Künftiger Kanzleramtschef Frei kündigt schärfere Grenzkontrollen ab Dienstag an
-
Armee in Uganda verschärft Vorgehen gegen Opposition
-
Landesminister Pegel fordert Einblick in AfD-Gutachten für Bundesländer
-
Pakistan ruft Bevölkerung in Kaschmir zum Anlegen von Notvorräten auf
-
Trump will öffentlichen Sendern PBS und NPR Geld streichen
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Übermittlung von Nutzerdaten nach China
-
Explodierte Gasflasche in Niendorf mit elf Verletzten: Ermittlungen zur Ursache
-
US-Jobwachstum im April etwas höher als erwartet
-
Niederlage für Prinz Harry in Prozess um Polizeischutz in Großbritannien
-
Holocaust-Überlebende Margot Friedländer wird mit Großem Bundesverdienstkreuz geehrt
-
Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung
-
Final Four: Füchse gegen Nantes - Magdeburg gegen Barcelona
-
Zwischen Obst und Gemüse versteckt: Drogen im Wert von einer Million entdeckt
-
Knappes Rennen zwischen Labor und Konservativen bei Parlamentswahl in Australien erwartet
-
Alonso gut gelaunt: "Nichts Neues zu sagen"
-
Bundesfinanzhof klärt Kindergeldanspruch bei Freiwilligem Wehrdienst
-
US-Richter erklärt Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz für rechtswidrig
-
Nach Ausscheiden aus Amt: Scholz freut sich auf mehr gemeinsame Zeit mit Ehefrau
-
Verfassungsschutz stuft nun gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
Dobrindt geht von "gerichtlicher Überprüfung" der AfD-Einstufung aus
-
Zollstreit: EU könnte USA zusätzliche 50 Milliarden Euro für US-Produkte anbieten
-
Ter Stegen gibt Comeback für Barcelona
-
AfD will sich gegen Verfassungsschutz-Einstufung "juristisch zur Wehr setzen"
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Transfers von Daten nach China
-
Prozess um Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland in Hamburg begonnen
-
BASF hält Folgen der US-Zollpolitik für zunächst "überschaubar"
-
Schätzung: Solarstrom wird dieses Jahr in Deutschland Braunkohle überholen
-
Nach Gewalt gegen Drusen in Syrien: Israel greift Ziele in Damaskus an
-
Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz
-
Totes Neugeborenes in Baden-Württemberg: Baby lebte laut Obduktion bei Geburt
-
AfD-Vize Brandner: Verfassungsschutz-Einstufung ist "rein politisch" motiviert
-
Geplante Etatkürzungen: Berlins Kultursenator Joe Chialo tritt zurück
-
Faeser: Neue Einstufung der AfD ist "klar und eindeutig"
-
Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
ZDF-"Politbarometer": Union vergrößert Abstand zur AfD wieder
-
FC Bayern: Freund bestätigt Dier-Abschied
-
Tote in Güllebecken in Sachsen: Identität von Mann und Frau geklärt
-
Neuer-Comeback? Entscheidung im "letzten Moment"
-
Britische Rechtspopulisten gewinnen Sitz im Unterhaus und legen in Kommunen zu
-
Ifo: Deutsche sind mehr im Homeoffice als Beschäftigte in anderen Ländern
-
Temperatursturz: Nach dem sommerlichen Wetter kommen Gewitter und Hagel
-
Amazon steigert Gewinn und Umsatz - Prognose aber unter den Erwartungen

Verwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug für AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von drei aktuellen und früheren Mitgliedern der AfD in Sachsen-Anhalt unter Verweis auf die Einstufung des Landesverbands der Partei als gesichert rechtsextrem bestätigt. Aus den Unterlagen des Landesverfassungsschutzes werde "in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme", erklärte das Gericht am späten Donnerstag zu Begründung seiner Entscheidung. Diese ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 1 A 149/23 MD, 1 A 191/23 MD und 1 A 201/23 MD)
Das Verwaltungsgericht wies damit die Klagen von zwei aktuellen und einem ehemaligen Mitglied des AfD-Landesverbands in Sachsen-Anhalt ab. Diese wehrten sich gegen Entscheidungen der Ordnungsbehörden, die ihnen wegen Unterstützung der AfD die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten. Laut Gericht begründeten die zuständigen Behörden den Schritt damit, dass die Partei eine politische Vereinigung sei, "die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge".
In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind die Landesverbände der AfD von den Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Im Bund und in anderen Ländern wird die AfD vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachts- oder Beobachtungsfall für rechtsextremistische verfassungsfeindliche Bestrebungen geführt. Die Partei scheiterte vor Gericht wiederholt mit Klagen gegen Einstufungen der Verfassungsschützer.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung der Behörden, dass den Klägern aufgrund ihrer Unterstützung der AfD die nötige waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle. Diese richte sich ausweislich der Unterlagen des Verfassungsschutzes "fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige". Maßgebliche Akteure der AfD stellten zudem "mit systematischen Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verunglimpfungen von Repräsentanten und Institutionen des Staats das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung" in Frage.
Laut Gericht gilt für Mitglieder und Unterstützung verfassungsfeindlicher Vereinigung die "Regelvermutung" waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit. Für etwaige Ausnahmen sei es erforderlich, dass sich Betroffene "beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder" distanzierten, die zu dieser Einstufung führten. Eine solche Distanzierung hätten die Kläger weder vorgetragen noch sei sie "erkennbar", hieß es in den am Dienstag ergangenen Urteilen.
H.Kuenzler--VB