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Urteil: Festes LNG-Terminal in Stade darf gebaut werden und in Betrieb gehen
Das feste Flüssiggas-Terminal in Stade darf gebaut werden und in Betrieb gehen. Die Genehmigung dafür sei nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Eine Klage des niedersächischen Landesverbands der Umweltvereinigung BUND hatte keinen Erfolg. (Az. 7 A 3.24)
Das LNG-Landterminal in Stade wird vom Unternehmen Hanseatic Energy Hub (HEH) gebaut. Es soll 2027 in Betrieb gehen. Die Genehmigung ist bis 2043 befristet - geplant ist, dass die Anlage später auf wasserstoffbasierte Energieträger wie verflüssigtes Ammoniak umgestellt wird.
Die Umweltschützer argumentierten unter anderem damit, dass es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf für einen so langen Betrieb mit Erdgas gebe und dass die Frist nicht mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz zu vereinbaren sei. Die Voraussetzungen für eine spätere Umrüstung auf Ammoniak lägen nicht vor. Außerdem sei die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend garantiert und Naturschutzrecht werde verletzt.
Den Argumenten folgte das Gericht aber nicht und wies die Klage ab. Die Behörde könne nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz keinen anderen Termin als Ende 2043 für die Beendigung des LNG-basierten Betriebs bestimmen. Auch aus dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes und dem Klimaschutzgesetz ergebe sich nichts anderes. Ob das Terminal so lange gebraucht werde, sei für die Zulassung nicht wichtig.
Der Betreiber habe außerdem nachgewiesen, dass die Anlage später auf Ammoniak umgerüstet werden könne. Gutachten zeigten keine durchgreifenden Sicherheitsbedenken, führte das Gericht aus, es werde auch nicht gegen Naturschutzrecht verstoßen.
C.Koch--VB