
-
Irre Wende bleibt aus: Medwedew nach Zwischenfall raus
-
"Nichts Schlimmes": Lipowitz gibt Entwarnung
-
HSV schon heiß aufs Derby: "Ein Fußballfest für alle"
-
Lob nach Varfolomeev-Show: "Beste Gymnastin der Welt"
-
Wirtz: "Der WM-Titel ist und bleibt das Ziel"
-
CSU-Politiker: Digitale Brieftasche mit Ausweisen bis Ende 2026
-
Außenminister Wadephul reist zu Gesprächen nach Kroatien
-
Trump empfängt südkoreanischen Präsidenten Lee im Weißen Haus
-
Britpop-Band Oasis startet Nordamerika-Tour mit Konzert in Toronto
-
Trotz körperlicher Probleme: Djokovic in Runde zwei
-
Nach Raketenangriff auf Israel: Israelische Armee greift Huthi-Stellungen im Jemen an
-
US-Botschafter wirft Macron "unzureichenden" Einsatz gegen Antisemitismus vor
-
Erstes Tor für Gala: Sané macht den Deckel drauf
-
Israelische Armee greift Huthi-Stellungen im Jemen an
-
Erneut einwandererfeindliche Proteste: London kündigt Asylsystem-Änderungen an
-
Trump deutet mögliche Entsendung der Nationalgarde auch nach Baltimore an
-
RSG-WM: Varfolomeev holt Gold mit Ball, Keulen und Band
-
Wirtz: Liverpool eine "größere Herausforderung" als Bayern
-
Merz kann sich Wahl einer Bundespräsidentin 2027 "sehr gut vorstellen"
-
RSG-WM: Varfolomeev gewinnt Einzeltitel mit Ball und Keulen
-
"Neuer" HSV punktet bei Bundesliga-Comeback in Gladbach
-
Russland und die Ukraine tauschen jeweils 146 Kriegsgefangene aus
-
Vuelta: Vingegaard gewinnt erste Bergetappe
-
Waerenskjold feiert Gesamtsieg bei der D-Tour
-
Bülter krönt Kölns Rückkehr
-
RSG-WM: Varfolomeev gewinnt Einzeltitel mit dem Ball
-
Juso-Chef weist Ratschläge von Merz an die SPD zurück
-
Traumtor in der Nachspielzeit: Dämpfer für Bielefeld
-
Hertha kommt nicht in die Gänge
-
Neuzuschnitt der Wahlkreise in Texas rückt weitere Bundesstaaten ins Rampenlicht
-
Messerattacke in Dresdner Straßenbahn: US-Bürger verletzt
-
Ukraine feiert ihren Unabhängigkeitstag - Russisches Akw von ukrainischer Drohne getroffen
-
Trump will Sicherheitskräfte des Bundes auch nach Chicago und New York entsenden
-
Messerstecherei am Berliner Stadtschloss: Sechs Verletzte im Krankenhaus
-
Das Schlimmste bei Waldbränden in Spanien scheint überstanden - Weiteres Todesopfer in Portugal
-
Feuer in russischem Atomkraftwerk Kursk nach Absturz von ukrainischer Drohne
-
Ersatzfreiheitsstrafen belasten Gefängnisse - Keine Änderung in Aussicht
-
Migrationsexperte: Deutschland bei Integration von Flüchtlingen weit vorne
-
Kanadas Premier Carney zu ukrainischem Unabhängigkeitstag in Kiew
-
Fall Liebich: Dobrindt will Selbstbestimmungsrecht vor Missbrauch schützen
-
Auch dank Varfolomeev: Deutsches Team holt WM-Gold
-
Nigerianische Luftwaffe meldet Tötung von mehr als 35 Dschihadisten nahe Kamerun
-
Klingbeil fordert Stahl-Gipfel: Vernünftige Lösung im Zoll-Streit mit USA finden
-
In letzter Sekunde: Müller schießt Vancouver zum Sieg
-
"Noch viel Arbeit": Ten Hag bittet nach Fehlstart um Geduld
-
BVB nervt sich selbst: "Darfst du nicht hergeben"
-
Freund: "Wollen wieder einmal nach Berlin"
-
"Jokes": Pogacar kritisiert Jury-Entscheid bei Deutschland-Tour
-
Wagner demütig nach Debüt: "Nicht der Zampano"
-
Staatsmedien: Nordkorea testet zwei "neue" Luftabwehrraketen

Bundesgerichtshof hebt Lübecker Missbrauchsurteil gegen früheren Staatsanwalt auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs seines Sohns aufgehoben. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Lübeck muss neu über den Fall verhandeln, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Er fand Fehler bei der Beweiswürdigung. Nicht nur der Angeklagte, sondern auch die Staatsanwaltschaft hatten sich an den BGH gewandt. (Az. 5 StR 434/24)
Bei dem gefundenen Rechtsfehler geht es um eine Zeugenaussage, die für die Beurteilung der Schuldfähigkeit besonders wichtig war. Der Fall sorgte in Norddeutschland für Schlagzeilen. Der Angeklagte zeigte sich 2019 selbst an, nachdem er von Familienmitgliedern von seiner Tat erfahren haben wollte. Er gab an, dass er zur Tatzeit schlafgewandelt sei und sich nicht erinnere.
Die Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft Kiel, die allerdings ebenso wie später auch die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft zunächst keine Anklage erhob. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig ging dann im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens aber von einem hinreichenden Tatverdacht aus, weshalb es doch zum Prozess kam.
Ein erstes Gutachten der ermittelnden Staatsanwaltschaft ergab, dass der Mann im Zustand einer sogenannten Sexsomnie, einer Form des Schlafwandelns mit sexuellem Verhalten, gehandelt habe und deshalb schuldunfähig sei. Auf Grundlage eines zweiten Gutachtens und von Zeugenaussagen kam das Landgericht aber zu der Überzeugung, dass der Mann zur Tatzeit unter keiner krankhaften seelischen Störung gelitten habe. Er habe die Tat nicht während einer sexsomnischen Episode begangen. Dieser Einschätzung schloss sich der erste Experte letztlich an.
Das Landgericht verurteilte den damals 52-Jährigen im Februar 2024 wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds und sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen. Es verhängte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gegen ihn. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Mann im März 2019 nachts einmal seinen achtjährigen Sohn missbraucht hatte.
Das Urteil wich fundamental von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ab, die einen Freispruch gefordert hatten. Lediglich die Nebenklage, die den Sohn des Manns vertrat, sprach sich in dem Strafverfahren für eine Verurteilung aus. Der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Der Generalbundesanwalt beantragte, das Urteil aufzuheben. Diese Revisionen hatten nun Erfolg.
M.Schneider--VB