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Gericht verbietet Adidas-Werbung zur Klimaneutralität
Der Sportartikelhersteller Adidas darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht mehr mit der Aussage "Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein" werben. Wie das Landgericht Nürnberg am Mittwoch mitteilte, ist diese pauschale Werbung mit Klimaschutz "irreführend und unzulässig". Geklagt hatte die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Adidas habe nicht ausreichend erklärt, wie es die Klimaneutralität erreichen werde, erklärte das Gericht. Das Unternehmen erwecke den Eindruck, dieses Ziel allein durch die CO2-Reduktion zu erreichen, was falsch sei. Tatsächlich wolle Adidas auch CO2-Kompensationszertifikate kaufen.
Adidas änderte die Aussage den Gerichtsangaben zufolge bereits im August 2024 ab, nachdem das Unternehmen von der DUH abgemahnt worden war. "Für adidas ergibt sich durch die Entscheidung kein Handlungsbedarf", erklärte der Sportartikelhersteller. Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion blieben durch das Urteil unverändert.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ging davon aus, dass Adidas sein Ziel "vor allem" durch Kompensationsprojekte erreichen wird. Das bezeichnete er als "modernen Ablasshandel". "Adidas hat seine Kunden mit seinem Versprechen einer angeblichen Klimaneutralität getäuscht", kritisierte Resch.
M.Betschart--VB