-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Nithya Raman schlägt Amtsinhaberin Karen Bass bei LA-Bürgermeisterwahl
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
DA könnte ANC in Ekurhuleni ablösen – ActionSA macht Gewinne
-
Die Verbrechen der RAF machen den Staat nicht unfehlbar
-
Kunst, die man hört: freiraum gibt seinen Künstlerinnen und Künstlern eine eigene Bühne
-
Rheinmetall senkt Prognose und Aktie
-
Wall Street: KI-Sorgen lösen Tech-Verluste aus
-
Einkommen von Altenpflegern: Gehaltsspanne und regionale Unterschiede
-
Airbus prüft industrielle Investitionen in Kolumbien
Mann tötet Ex-Freundin in Genthin mit Messer: 13 Jahre Haft
Wegen der Tötung seiner Ex-Freundin hat das Landgericht Stendal in Sachsen-Anhalt einen 29-Jährigen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den Angeklagten am Montag wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte seine ehemalige Freundin im vergangenen November in Genthin mit einer Axt bedrohte, schlug und bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Deswegen wurde er auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Trotz eines daraufhin vom Amtsgericht Burg erlassenen Annäherungsverbots habe sich der Mann Ende Januar Zutritt zur Wohnung des Opfers verschafft und die Frau durch sechs Stiche mit einem Küchenmesser getötet. Dabei habe er dem Opfer auch die Kehle durchgeschnitten.
Das Gericht sah den Angaben zufolge eine Reihe von Motiven für die Tat, darunter Eifersucht. Die Richter sahen Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe oder Heimtücke aber nicht als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
G.Haefliger--VB